DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Best, Werner
Werner Best
Dr. Werner Best (rechts) [8]
10.7.1903 Darmstadt-Bessungen - 23.6.1989 Mülheim/Ruhr), Sohn eines Postinspektors, studierte nach dem Abitur in Mainz von 1921 - 1925 Jura in Frankfurt/Main, Freiburg und Gießen. In Frankfurt war er Mitglied des völkischen "Hochschulrings", wurde rasch Mitglied des Führerrats und Leiter der kämpferischen "Rheinlandarbeit". 1924 wurde er zweimal verhaftet. Er gründete ein Jahr danach mit anderen "Bünden" einen "Nationalblock" in Hessen und wurde im gleichen Jahr Referent am Amtsgericht Mainz. Im Jahr 1927 promovierte er in Heidelberg. Ab 1928 arbeitete er als Assessor in Ulrichstein, Worms und Gernsheim. Im November 1930 wird er Mitglied der NSDAP -nachdem er bereits seit 1919 Mitglied der DNVP und Mitbegründer der ersten Ortsgruppe des Deutschnationalen Jugendbundes in Mainz war - und sehr bald Leiter der Rechtsabteilung der Darmstädter Gauleitung. Von 1931 bis 1933 war er Mitglied des Hessischen Landtages. Im November 1931 trat er auch der SS bei. Am 5. August 1931 überreichte Best bei einer Konferenz von NSDAP-Funktionären auf dem Boxheimer Hof bei Lampertheim einen von ihm verfassten Entwurf nationalsozialistischer Notstandsproklamationen für den Fall, dass die NSDAP in bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen mit Kommunisten die Macht erringen sollte. (siehe Boxheimer Dokumente).

Diese Entwürfe wurden im November 1931 dem Frankfurter Polizeipräsidenten übermittelt, der sie dann an den preußischen Innenminister Severing weiterleitete. Nachdem dieser sie an die Presse weitergegeben hatte, wurde Best aus dem Justizdienst entlassen und wegen Hochverrats angeklagt. Von dieser Anklage wurde er aber im Oktober 1932 vom IV. Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig mangels Beweisen freigesprochen. Andere Quellen sprechen von einer Einstellung des Verfahrens. Im März 1933 wurde Best zum Staatskommissar des Polizeiwesens in Hessen ernannt (siehe Gestapo) und war verantwortlich für die Einrichtung des ersten Konzentrationslagers Hessens in Osthofen. Er wurde schon im September durch Gauleiter Sprenger wieder entlassen.

1934 wurde er Leiter der Abteilung Verwaltung und Recht im Preußischen Geheimen Staatspolizeiamt im Reichssicherheitshauptamt in Berlin. Er war an der Niederschlagung des sogenannten "Röhm-Putsches" beteiligt. Bis 1940 war er Stellvertreter Heydrichs in seiner Eigenschaft als Chef der gesamten Politischen Polizei des Reiches. Von 1940 bis 1942 war er Zivilverwaltungschef beim Militärbefehlshaber in Frankreich und von 1942 bis 1945 Bevollmächtigter des Reiches im besetzten Dänemark, zuletzt als SS-Obergruppenführer. Nach Ende des Krieges wurde er in Dänemark verhaftet, da ihm Terroraktionen gegen die Bevölkerung vorgeworfen wurden. 1947 trat er auch als Zeuge im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess auf. 1948 wurde Best in Kopenhagen zum Tode verurteilt, im Berufungsverfahren 1949 zunächst zu 5 Jahren, 1950 vom Obersten Dänischen Gerichtshof schließlich zu 12 Jahren Haft verurteilt, nach Begnadigung Ende August 1951 nach Deutschland abgeschoben. Hier war er in der Rechtsanwaltskanzlei von Ernst Achenbach tätig, der seit 1937 ebenfalls Mitglied der NSDAP war und nach dem Krieg in der FDP Karriere machte (Mitglied des Landtages in NRW, Mitglied des Deutschen Bundestages , u. a. stellvertretender Fraktionsvorsitzender). Dort lancierte er Amnestiekampagnen für NS-Verbrecher, koordinierte die juristischen Strategien zu deren Verteidigung und wirkte beim Umbau der nordrhein-westfälischen FDP zu einer Tarnorganisation ehemaliger Nazis mit.

Im Jahr 1953 wurde Best im Hugo-Stinnes-Konzern zum Justitiar und Direktoriumsmitglied bestellt. Das deutsche Entnazifizierungsverfahren endete im September 1958 vor einer Westberliner Spruchkammer, wo er zu 70.000 DM Sühne verurteilt wurde. Im Berufungsverfahren 1962, trotz Einstufung als "Hauptbeschuldigter", wurde die "Strafe" auf 100,40 DM reduziert! Unmittelbar nach Kriegsende angestellte Ermittlungen wegen der im Juli 1933 erfolgten Ermordung eines ehemaligen NSDAP-Kreisleiters, der die Existenz der Boxheimer Dokumente verraten hatte, verliefen 1955 ebenso im Sande wie Ermittlungen über Bests Rolle beim sogenannten Röhm-Putsch. 1969 wurde Best im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen SS-Einsatzgruppen in Polen festgenommen. 1972 erhielt er Haftverschonung. 1979 wurde die Entlassung vom Berliner Kammergericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Im Jahre 1982 lehnte die 9. Große Strafkammer die Eröffnung des Hauptverfahrens ab und hob den seit 13 Jahren bestehenden Haftbefehl auf mit der Begründung, der Angeklagte wäre aufgrund erheblicher Merk- und Gedächtnislücken sowie fortschreitender Arteriosklerose verhandlungsunfähig. Die Anklage lautete auf Ermordung von 8.723 Menschen aus niederen politischen und rassistischen Gründen. Eine Haftentschädigung wurde jedoch abgelehnt, weil bei Prozessfähigkeit mit "annähernder Sicherheit" eine Verurteilung wegen Mordes zu erwarten gewesen  wäre. Nach Weiß war Best als einer der professionellsten Mitarbeiter Himmlers und Heydrichs nicht nur entscheidend am Aufbau der Sicherheitspolizei beteiligt, er setzte sich in seinen theoretischen Veröffentlichungen auch nachhaltig für den totalitären Führerstaat ein und bejahte den radikalen Kurs der "Vernichtung und Verdrängung fremden Volkstums" im Interesse des eigenen Volkes.

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