DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Bundesverband für den Selbstschutz Der BVS war eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hatte gemäß § 11 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9.7.1968, einem sogenannten Notstandsgesetz, die Aufgabe, "nach den Richtlinien und Weisungen, die vom Bundesminister des Innern oder in seinem Auftrag vom Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz erlassen werden, die Bevölkerung über die Wirkung von Angriffswaffen und über Schutzmöglichkeiten, insbesondere über Aufgaben und Maßnahmen des Selbstschutzes aufzuklären".

Bereits in der Weimarer Republik gab es ab 1927 einen "Verein Deutscher Luftschutz" und seit 1931 die "Deutsche Luftschutzliga". Beide Organisationen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus in den "Reichsluftschutzbund" (RLB) überführt.

Bereits 1946 erfolgte die (Wieder-)Gründung eines Luftschutzvereins. Im Jahr 1951 wurde der Verein in "Bundesluftschutzverband" (BLSV) umbenannt. Er kann als Vorläufer des "Bundesverbandes für den Selbstschutz" bezeichnet werden. Er propagierte in Zeiten des "Kalten Krieges" Vorratshaltung und Bunkerbau und suggerierte damit eine "relative Sicherheit". Damit hatte er die Aufgabe, in der Bevölkerung die für die bereits Anfang der 50er Jahre beabsichtigte Wiederaufrüstung notwendige Akzeptanz herzustellen.

1968, im Rahmen der Notstandsgesetzgebung, erfolgte die Umbenennung in "Bundesverband für den Selbstschutz" (BVS).

Auch in Darmstadt gab es einen BVS (mit Sitz am Platz der deutschen Einheit), der Lehrgänge in Erster Hilfe, zum Strahlenschutz, Katastrophenschutz und über Brand- und Explosionsgefahren durchführte.

Im Zuge der Neuordnung des Zivilschutzes wurde der BVS auf Grund des "Gesetzes über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz (Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes)" mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst. Die Aufgabe wurden vom "Bundesamt für den Zivilschutz" übernommen.

Auf Grund des Endes des "Kalten Krieges" und internationaler Entspannungen aber auch weiterer Sparmaßnahmen wurde auch dieses Amt aufgelöst und dessen Aufgaben seit 1. Januar 2001 von der "Zentralstelle für Zivilschutz", die dem Bundesverwaltungsamt zugeordnet ist, neben anderen Zuständigkeiten wahrgenommen.

Die Anschläge vom 11. September 2001 auf das World-Trade-Center in New York führten zu einer wieder anderen Einstufung der Sicherheitslage. Daher wurde zum 1. Mai 2004 das "Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe" (BBK) gegründet.

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