DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Gündner, Otto (1.5.1910 Darmstadt - ...) war ein deutscher Jurist und Staatsanwalt im Reichjustizministerium.

Der Sohn des Bezirksbeamten der Karlsruher Lebensversicherung, vormals Allgemeine Versorgungsanstalt, und späteren Fabrikanten Ernst Otto Gündner hatte vier Geschwister. Er besuchte das Realgymnasium in Darmstadt bis zum Abitur 1928 und studierte anschließend Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt, Genf und Gießen. 1932 bestand er das Referendarexamen und 1935 die große juristische Staatsprüfung in Stuttgart.

Am 20. Juni 1935 wurde Gündner in Gießen mit der Dissertation "Die Abänderlichkeit formell rechtskräftiger Beschlüsse der streitigen Zivilgerichtsbarkeit (Darmstadt)" promoviert. Danach wurde er sofort in den Justizdienst übernommen, wechselte jedoch 1937 in den Gefängnisdienst. 1939 wurde er Staatsanwalt und 1940 Strafvollzugsreferent bei der Staatsanwaltschaft am OLG Stuttgart. Von 1940 bis 1943 war er beim Generalstaatsanwalt Stuttgart Strafvollzugsreferent für die Württembergischen Strafanstalten.

Am 1. Januar 1944 wurde er im Reichsjustizministerium 1. Staatsanwalt und war dies bis März 1945. Dort war er auch teilweise beauftragt mit der Begutachtung "asozialer" Justizhäftlinge (im Rahmen der Aktion "Vernichtung durch Arbeit").

Gündner schloss sich Ende 1933 dem NSKK (Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps) an, wo er nach einiger Zeit zum Scharführer befördert wurde. Nach Ende der Aufnahmesperre wurde er auch Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 4 455 561).

Im Adressbuch von 1940 wurde Dr. Otto Gündner als Staatsanwalt, wohnhaft Am Karlshof 4, geführt.

1947 wurde er in Ludwigsburg interniert. In seiner Vernehmung gestand er, 1944 das Konzentrationslager für Frauen in Ravensbrück besucht zu haben, das "einen besten Eindruck" auf ihn gemacht habe. Danach fiel ihm noch ein, 1944 auch die Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz und Oranienburg besucht zu haben.

Auf der Entnazifizierungskartei wird er als Gerichtsassessor geführt. Das Ergebnis der Entnazifizierung ist nicht festgehalten. Nach Dörner wurde er nach der Internierung "Hilfsarbeiter" eines Stuttgarter Rechtsanwalts, 1954 Landgerichtsrat am Landesgericht Stuttgart und 1958 Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Stuttgart.

Das Landgericht Wiesbaden sprach ihn und andere 1952 in einem Prozess frei:

"Die Beweisaufnahme hat nicht einmal einen Anhaltpunkt dafür ergeben, dass die Angeklagten gewusst hätten, die Staatsführung wolle Körperverletzungen des KZ-Insassen".


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