DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Schenck (Schenk) zu Schweinsberg, Hermann Freiherr (17.4.1900 Gießen - 1974) war ein deutscher Jurist.

Er hatte Rechtswissenschaften studiert und legte am 23. September 1927 an der Universität Gießen seine juristische Dissertation mit dem Thema "Zur rechtlichen Bedeutung des Adelszeichens" vor.

Im gleichen Jahr wurde er Gerichtsassessor im hessischen Staatsdienst. Am 7. November 1932 wurde er Staatsanwalt am Amtsgericht Gießen und am 29. Januar 1934 in gleicher Funktion am Landgericht Darmstadt:

Nach Wikipedia habe er ab 1938 "mehrfach als Vertreter der Anklage in Hochverrats-Verfahren vor dem Volksgerichtshof" fungiert. Dies wird auch gestützt durch die Angabe in einer Archivalie des Hessischen Staatsarchiv, wonach er zeitweise bei der Reichsanwaltschaft tätig war.

Am 1. März 1939 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Darmstadt berufen und verblieb dort bis Kriegsende.

Nach Angabe der Entnazifizierungskartei war Hermann Schenck zu Schweinsberg nach Ende der Aufnahmesperre am 1. Mai 1937 der NSDAP mit der Mitgliedsnummer 5853135 beigetreten. Zusätzlich war er auch Mitglied im Nationalsozialistische Fliegerkorps (NSFK). Als Wohnort in Darmstadt war die Hobrechtstr. 8 angegeben.

Das Entnazifizierungsverfahren ermöglichte seine Weiterverwendung als Staatsanwalt in Darmstadt.

Die Handbücher der Justiz von 1953 und 1954 führten ihn als Staatsanwalt in Darmstadt ab 1. November 1950.

Die Darmstädter Adressbücher führten ihn 1930 und 1933 als "Schenck zu Schweinsberg, Frhr. Hermann, Dr. jur., Gerichtsassessor, Herdweg 91", die Ausgaben von 1940 und 1942 als "Schenck zu Schweinsberg, Frhr. Hermann, Dr. Ob.-Landesger.-Rat, Wilhelminenstr. 48" und 1949 lediglich als "Schenck zu Schweinsberg, Frhr. Wilhelm, Roquetteweg 35".

Anmerkung: In den Handbüchern der Justiz 1953 und 1954 wird als Geburtsdatum 1901 angegeben. Wir gehen von einem Druckfehler aus.

(siehe auch: Liste von NS-affinen Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten vor 1945 und solche vor 1945 und nach 1945)


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