In den frühen Morgenstunden des 6. April 1920 wurde Darmstadt von sechs Bataillonen französischer Truppen besetzt. Die Strafaktion, die auch Frankfurt, Bad Homburg, Offenbach und Hanau erfasste, wurde mit der Verletzung der Entmilitarisierungsvorschriften durch die zur Niederwerfung von Unruhen im Gefolge des sogenannten Kapp-Putschs im Ruhrgebiet eingerückte Reichswehr begründet. Das in Darmstadt stationierte Schützenbataillon wurde nach Gießen verlegt. Es kehrte auch nach dem Ende der französischen Besetzung am 17. Mai 1920 nicht nach Darmstadt zurück.
Dies war für den Hessischen Staatspräsidenten Carl Ulrich und den Darmstädter Oberbürgermeister Glässing Anlass, einen Aufruf "An die Bevölkerung Darmstadts!" zu richten (siehe Abbildung).
Eine Zeitung vom gleichen Tag meldete, die Franzosen seien gegen 4 Uhr früh in Darmstadt eingerückt, hätten den Bahnhof besetzt und die Stadt mehrfach überflogen. Die Reichswehrtruppen hätten Darmstadt verlassen. Die Franzosen erklärten, die "Behörden und den Verwaltungsapparat unbehelligt weiter tätig sein zu lassen". Eine "Abteilung farbiger Infanteristen in Stärke von etwa 120 Mann mit Maschinengewehren und Lastautomobilen" seien in die innere Stadt eingezogen und hätten das Hauptpostamt besetzt.
Der Reiseverkehr war nach Zusicherung der Besatzungstruppen bis 7. April 1920 12 Uhr mitternachts keinem Passzwang unterworfen, "damit jeder durch die Besetzung betroffene Reisende seinen Heimatort erreichen kann", danach sei jedoch ein Pass notwendig. Zwischen 9 Uhr abends und 5 Uhr morgens habe jeder, der nicht der französischen Armee angehöre, die Straße zu meiden. Feuerwaffen "irgendwelcher Art" seien auf dem Stadthaus oder den Polizeirevieren abzugeben.
Anlässlich einer Vorsprache französischer Militärs am 7. April bei Staatspräsident Ulrich protestierte dieser gegen die Besetzung "da sie mit dem Friedensvertrag und dem Rheinlandabkommen nicht zu vereinbaren sei". Der Hessischen Regierung wurde zugesichert, dass ihre Regierungstätigkeit und ihr Verkehr mit den Reichsbehörden vollkommen frei und ungehindert bleibe.
Die französischen Mannschaften wurden unter anderem in den Baracken auf dem Exerzierplatz, der Kaserne in der Alexanderstraße und der Trainkaserne, Offiziere in Hotels und "Bürgerquartieren" untergebracht. Der Bevölkerung wurde mitgeteilt, dass "die Besatzung sich verringern würde, im Falle in der Stadt die Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten bleibt". Sie wurde aufgefordert, "alle Ansammlungen zu vermeiden und eine Haltung anzunehmen, die der Würde und Ordnung entspricht". Die Ausgangssperre wurde etwas gelockert.
Am 9. April wurde die Bevölkerung über die Presse aufgefordert, die Heeresangehörigen nicht durch Nachlaufen, Herandrängen, Stehenbleiben und Angaffen zu belästigen. Die "gut disziplinierten arabischen Truppen" könnten ein solches Verhalten als feindliche Handlung auffassen. In der Meldung wurde zum Ausdruck gebracht, dass man eine solche Aufforderung eigentlich für entbehrlich gehalten hatte, jedoch eine "solche Ermahnung doch sehr am Platze gewesen wäre, denn die Rheinstraße ist zu jeder Stunde bevölkert von Nichtstuern, ... von Weibsleuten zweifelhafter Art ...".
Am 10. April berichtete die Presse, dass am Nachmittag des 7. April auf dem Hauptbahnhof ein Soldat der Reichswehr von dem französischen Kontrollposten angehalten und verhaftet worden sei, dem Soldaten jedoch durch die begünstigende Haltung der Menschenansammlung die Flucht gelang. Es wurde auch berichtet, dass bereits am 6. April eine deutsche Patrouille beschossen worden sei und deren Führer an den schweren Verletzungen am folgenden Tage gestorben sei. Die hessische Regierung habe wegen dieses Vorgangs "nachdrücklichst Protest eingelegt".
Am 10. April wurden die "Vorschriften, betreffend den Verkehr, die Telegraphen-, Telephon- und Paßkontrolle" veröffentlicht. Hierzu gehörten die Passpflicht, die Anwesenheitslegitimation und die Ausgangssperren. Das Besatzungsgebiet war relativ groß:
Gleiches galt auch für Ein- und Ausreisen ins unbesetzte Reichsgebiet. In Darmstadt saß der vermittelnde "Verkehrskommandant" in der "Roten Dragonerkaserne" in der Riedeselstraße 61.
Am 13. April berichtete die Presse unter der Überschrift "Darmstadt unter der Besetzung" dass "in Anbetracht der guten Haltung der Bevölkerung von Darmstadt die Offenhaltung der Restaurants und Kaffees bis 11 Uhr" genehmigt sei. "Es verstehe sich von selbst, dass diese wohlwollende Maßnahme bei der geringsten Ruhestörung zurückgezogen wird" lautete die Drohung des Stadtkommandanten.
Am 21. April gab es die Meldung von "Paß-Erleichterungen", was bedeutete, dass Reisen aus dem besetzten hessischen Gebiet in das unbesetzte Deutschland und umgekehrt nicht mehr der Visumspflicht unterlag.
Am 18. Mai konnte die Darmstädter Bevölkerung in der Presse lesen, dass der Abmarsch der Franzosen sich gestern ohne Zwischenfall vollzogen habe. In der Zeitung hieß es, man habe die fremden Gäste mit stolzer Ruhe und Würde ertragen, "mißbillige jedoch den Beifall, den neugierige Zuschauer der ungewohnten marokkanischen Militärmusik beim täglichen Wachwechsel auf dem Luisenplatz spendeten".