Er hatte am 29. März 1926 an der Universität Gießen seine juristische Dissertation zu dem Thema "Der Staatszuschuß an die evangelische Landeskirche in Hessen und die Rechtsgrundlagen der ihn bildenden Einzelleistungen" vorgelegt.
Er hatte zunächst eine Anstellung als Gerichtsassessor am Amtsgericht in Lampertheim und danach als weltliches Mitglied beim Landeskirchenamt Darmstadt als Oberkirchenrat.
Bei Jäkel [1] heißt es: "Seit 1922 hatte er nahezu zwei Jahrzehnte als Jurist im Dienst unserer Kirche gewirkt und auf dem Gebiet der Vermögensverwaltung besonders die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche zu einem guten Ergebnis geführt. Aus gesundheitlichen Gründen musste er 1942 vorzeitig in den Ruhestand treten".
Vom 30. April 1934 bis 1935 war er Beauftragter des Landesbischofs für Dienststrafsachen.
Büchler war am 1. Mai 1933 der NSDAP beigetreten und hatte die Funktion eines NS-Volkswohlfahrts-Ortsgruppenamtsleiters. Ab 1934 hatte er auch die Funktion eines Blockwartes.