DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Bundesverband für den Selbstschutz
Der BVS war eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hatte gemäß
§ 11 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom
9.7.1968, einem sogenannten Notstandsgesetz, die Aufgabe, "nach den
Richtlinien und Weisungen, die vom Bundesminister des Innern oder in
seinem Auftrag vom Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz erlassen
werden, die Bevölkerung über die Wirkung von Angriffswaffen und über
Schutzmöglichkeiten, insbesondere über Aufgaben und Maßnahmen des
Selbstschutzes aufzuklären".
Bereits
in der Weimarer Republik gab es ab 1927 einen "Verein Deutscher
Luftschutz" und seit 1931 die "Deutsche Luftschutzliga". Beide
Organisationen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus in den
"Reichsluftschutzbund" (RLB) überführt.
Bereits
1946 erfolgte
die (Wieder-)Gründung eines Luftschutzvereins. Im Jahr 1951 wurde der
Verein in "Bundesluftschutzverband" (BLSV) umbenannt. Er kann als
Vorläufer des "Bundesverbandes für den Selbstschutz" bezeichnet werden.
Er propagierte in Zeiten des "Kalten Krieges" Vorratshaltung und
Bunkerbau und suggerierte damit eine "relative Sicherheit". Damit hatte
er die Aufgabe, in der Bevölkerung die für die bereits Anfang der 50er
Jahre beabsichtigte Wiederaufrüstung notwendige Akzeptanz herzustellen.
1968, im Rahmen der Notstandsgesetzgebung, erfolgte
die Umbenennung in "Bundesverband für den Selbstschutz" (BVS).
Auch
in Darmstadt gab es einen BVS (mit Sitz am Platz der deutschen
Einheit), der Lehrgänge in Erster Hilfe, zum Strahlenschutz,
Katastrophenschutz und über Brand- und Explosionsgefahren durchführte.
Im
Zuge der Neuordnung des Zivilschutzes wurde der BVS auf Grund des
"Gesetzes über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz
(Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes)" mit Wirkung
vom 1. Januar 1997 aufgelöst. Die Aufgabe wurden vom "Bundesamt für den
Zivilschutz" übernommen.
Auf Grund des Endes des
"Kalten
Krieges" und internationaler Entspannungen aber auch weiterer
Sparmaßnahmen wurde auch dieses Amt aufgelöst und dessen Aufgaben seit
1. Januar 2001 von der "Zentralstelle für Zivilschutz", die dem
Bundesverwaltungsamt zugeordnet ist, neben anderen Zuständigkeiten
wahrgenommen.
Die Anschläge vom 11. September 2001 auf
das World-Trade-Center in New York führten zu einer wieder anderen
Einstufung der Sicherheitslage. Daher wurde zum 1. Mai 2004 das
"Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe" (BBK)
gegründet.
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