DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Katastrophenschutz In den Katastrophenschutzgesetzen von Bund und Ländern sowie weiteren Rechtsvorschriften ist festgehalten, was jeweils unter Katastrophenschutz zu verstehen ist, wer zuständig und was im Falle des Eintritts einer Katastrophe zu unternehmen ist.

Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (1998/2009) definiert Katastrophe als ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.

Als denkbare Szenarien werden in einer Information der Stadt Darmstadt genannt:

Im Bereich der Natur:
Erdbeben, Waldbrand, Orkan, Schneefall/ -sturm, Hochwasser, Trockenheit, Epidemie

Im Bereich von Industrien:
Großbrand, Explosion, Austritt von Chemikalien oder Gasen, ionisierende Strahlung, Ausfall/Störung der Energieversorgung

Im Verkehrsbereich:
Flugzeugabsturz, Unfall auf der Straße, Eisenbahnunfall

Das Gesetz enthält die Möglichkeit der Einschränkung von Grundrechten (§64). Landräte bzw. Oberbürgermeister sind die untere, die Regierungspräsidenten sind die obere und der Innenminister die oberste Katastrophenschutzbehörde. Das Gesetz bestimmt die Bildung von Katastrophenschutzstäben (§30), die Erstellung von Katastrophenschutzplänen (§31) und die Durchführung von Katastrophenschutzübungen (§32).

Das Gesetz bestimmt im Detail die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen, die besonderen Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe (§§36ff). Im Notfall kann die Gesamteinsatzleitung über 18 Jahre alte Personen zur Hilfeleistungen heranziehen (§49).

Auch für die Stadt und den Landkreis Darmstadt gibt es Katastrophenschutzpläne, die einer gewissen Geheimhaltung unterliegen.

Teil des Katastrophenschutzes ist auch der Schutzraumbau. In Darmstadt waren zwei Tiefgaragen (Parkhaus Grafenstraße 31 und Parkhaus unter dem Karolinenplatz/Friedensplatz) als sogenannte Mehrzweckanlagen mit ca. 3.960 Schutzplätzen vorhanden.

Weitere wichtige Funktionen im Sinne des Katastrophenschutzes haben u.a. Krankenhäuser, Altersheime, Schulen incl. Turnhallen, Menschen mit medizinischer Ausbildung (Pfleger, Schwestern, Ärzte usw.) sowie Unternehmen mit z.B. schwerem Bergegerät.

Die Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie usw.) und die Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund ASB, Deutsches Rotes Kreuz DRK, Johanniter Unfallhilfe JUH, Technisches Hilfswerk THW) sind ebenfalls in den Katastrophenschutz einbezogen.

1982 standen für ganz Hessen 107.282 Schutzplätze zur Verfügung.

In Darmstadt ist der Katastrophenschutz als Sachgebiet 14 der Berufsfeuerwehr (Sitz: Bismarckstraße 86) zugeordnet. In Darmstadt stehen für den Katastrophenschutz etwa 200 hauptamtliche Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr und des Rettungsdienstes und ca. 600 Helferinnen und Helfer aus den sogenannten Hilfsorganisationen zur Verfügung.

Darüber hinaus können Kräfte der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) der die benachbarten Landkreise und Städte zur Hilfeleistung angefordert werden.

Den Katastrophenschutz mit seiner Zielrichtung des Schutzes der Bevölkerung halten die Autoren in einer hochtechnisierten Industriegesellschaft wie der unseren für eine sinnvolle und notwendige Einrichtung im Gegensatz zum Zivilschutz mit seiner ausschließlich militärischen Komponente.

Aber die am 24. August 2016 von Bundesinnenminister de Maiziere vorgelegte Konzeption "Zivile Verteidigung (KZV)" macht deutlich, dass zwischen Katastrophenschutz und der Zivilen Verteidigung, einem Begriff, der Assoziationen zum "heißen Krieg" hervorruft, amtlicherseits neuerdings kaum noch unterschieden wird. In dieser Konzeption mit ihren 66 Textseiten wird der Bundeswehr 28 mal eine Funktion zugewiesen. Der Katastrophenschutz wird nach dieser Konzeption aus Sicht der Autoren dieses Lexikons dem militärischen Zivilschutz einverleibt. Erinnert wir uns: Ein Einsatz der Bundeswehr im Innern ist in nur ganz wenigen Fällen verfassungsrechtlich erlaubt - muss wohl besser heißen: noch verfassungsrechtlich erlaubt.

Siehe hierzu auch die Stichworte Bunker, Bundesverband für den Selbstschutz, Triage, Zivilschutzbunker.


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