DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Triage
"Triage" ist ein Begriff aus der Militärmedizin und hat seinen Ursprung in dem
französischen "trier" = aussondern. Die Triage wird in der Zentralen
Dienstvorschrift der Bundeswehr ZDV 49/50 folgendermaßen beschrieben:
"Ihre Besonderheit liegt darin, dass sich im Gegensatz zur üblichen
ärztlichen Handlungsweise die Sorge für den einzelnen zwangsläufig den
militärischen Erfordernissen unterordnen muss, wenn die taktische Lage
dies verlangt."
Dies heißt: Unter den
Bedingungen kriegerischer
Auseinandersetzungen mit der zwangsläufigen Folge einer extrem hohen
Zahl von medizinisch Behandlungsbedürftigen gelten besondere Kriterien
für eine ärztliche Behandlung. Sehr deutlich formulierte 1981 der
bayerische Sozialminister: "Verteidigungsmediziner müssen in der Lage
sein, bei Tausenden von Verletzten die Spreu vom Weizen zu trennen."
Die medizinische Behandlung wird also nicht nach dem hippokratischen
Grundsatz "Das vorrangige Recht auf Behandlung hat der
Schwerstverletzte", sondern nach der militärischen Wertung auf
Verwendungsmöglichkeiten des Behandelten durchgeführt.
In der
zivilen Medizin wird der Begriff Triage seit etwa 20 Jahren verwendet.
Angesichts großer Opferzahlen bei "modernen" Verkehrsunglücken (z.B.
Flugzeugabstürzen, Massenkarambolagen) gewinnt die selektive
Behandlung der Opfer immer mehr an Bedeutung, wobei allerdings der
Schwerstverletzte Priorität genießt.
Es kann davon
ausgegangen werden, dass auch in Darmstadt im Rahmen von Katastrophenschutzplänen
und militärischen Planungen, die Voraussetzungen
für eine Triage im Klinikum Darmstadt und weiteren Krankenhäusern bzw.
medizinischen Einrichtungen und im "Ernstfall" in zusätzlich dafür
vorgesehenen öffentlichen Gebäuden, wie z.B. Schulen, gegeben sind.
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