Auf der Homepage des Unternehmens heißt es:
Adolf Kahrhof war Mitglied des Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK) als Rottenführer.
Daher hatte er sich einem Entnazifizierungsverfahren zu stellen. Er wurde als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 2.000 Reichsmark verurteilt.
Im Meldeblatt von 1946 wurden zwei Wohnungen angegeben, eine in der Mühlstraße 13 und eine weitere in der Erbacherstraße 8.