DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Entnazifizierung Nach der Befreiung vom NS-Regime 1945 durch vor allem russische und amerikanische Soldaten ging es den Alliierten auch darum, Deutschland vom Nationalsozialismus und Militarismus zu befreien. "Wesentliches Ziel stellte die vollkommene Ausmerzung des nationalsozialistischen Ungeistes, die Bereinigung sozialer, wirtschaftlicher und politischer Organisationen von ehemaligen Parteigenossen dar."

Die alliierten Siegermächte hatten auf der Potsdamer Konferenz allgemeine Grundsätze zur politischen "Säuberung" beschlossen, sich jedoch nicht auf gemeinsame Verfahren und Zielvorgaben geeinigt. Jede Besatzungsmacht ging unterschiedlich vor. Am 12. Januar 1946 erließ der Alliierte Kontrollrat in Berlin die Kontrollratsdirektive Nr. 24, die Grundsätze zur Entnazifizierung enthielt.

Bereits am 5. März 1946 wurde für Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden das "Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" beschlossen. Gleich zu Beginn heißt es in den Grundsätzen:

    Zur Befreiung unseres Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus und zur Sicherung dauernder Grundlagen eines deutschen demokratischen Staatslebens im Frieden mit der Welt werden alle, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstützt oder sich durch Verstöße gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit und Menschlichkeit oder durch eigensüchtige Ausnutzung der dadurch geschaffenen Zustände verantwortlich gemacht haben, von der Einflußnahme auf das öffentliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben ausgeschlossen und zur Wiedergutmachung verpflichtet. Wer verantwortlich ist, wird zur Rechenschaft gezogen. Zugleich wird jedem Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben.

Daraus folgte die
    Einrichtung eines Meldeverfahrens (Jeder Deutsche über 18 Jahren hat einen Meldebogen auszufüllen und einzureichen)
 und die
    Einrichtung von Spruchkammern, die in jedem Einzelfall über die "Einreihung" in fünf Gruppen entschieden, nämlich

Klasse I Hauptschuldige
Klasse II Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer)
Klasse III Minderbelastete
Klasse IV Mitläufer
Klasse V Entlastete

Entsprechend der jeweiligen Einreihung wurden dem Betroffenen Sühnemaßnahmen auferlegt.

Das Gesetz enthält die genauen Definitionen, was unter den jeweiligen Bezeichnungen zu verstehen ist. Auch ist der Begriff der Sühnemaßnahmen gruppenspezifisch definiert.

Mit Stand 1954 waren in Hessen:

Meldepflichtig
3.305.140 Menschen
Betroffene 951.692 Menschen
Eingestellte Verfahren 777.372 (81,6%)
Eingestufte Menschen 174.296 (18,3%)
Klasse I 455 Menschen
Klasse II
5.682 Menschen
Klasse III
28.290 Menschen
Klasse IV
134.575 Menschen
Klasse V
5.294 Menschen


Einen kleinen Überblick über die Entnazifizierung in Darmstadt gibt eine Auswertung der Spruchkammerentscheidungen einer Darmstädter Zeitung der Jahre 1946 und 1947.
HessischerJugendring1976
Aktion des Hessischen Jugendrings aus dem Jahr 1976 [5]

Da die Amerikaner im Juni 1945 die örtliche Kartei der Nazipartei entdeckt hatten, konnten sie jeden, der seine Mitgliedschaft abstreiten wollte, der Lüge überführen. In 9.913 Entnazifizierungsverhandlungen wurden 1.517 Nazis als "belastet" eingestuft, 179 als "Hauptschuldige".

Von 1945 bis 1948 bestand in Darmstadt ein Internierungslager, in dem Belastete interniert waren.

Am 6. Oktober 1948 endete das Verfahren; fast alle Nazis kehrten in ihre Berufe zurück. Auch Himmlers Stabschef Karl Wolff und Hans Stark, Kinderschlächter von Auschwitz, lebten lange unbehelligt in Darmstadt.

Aus dem Werk von Armin Schuster [3] sind hier einige Statistiken zu lesen.

In der vom Hessischen Jugendring herausgegebenen Schrift "hessische jugend" Nr. 1-1976 [5] wird eine Beziehung von den seit 1971 verschärft praktizierten Berufsverboten von Bewerbern für den öffentlichen Dienst und auch für bereits im öffentlichen Dienst befindliche Beschäftigte, die einer Organisation/Partei links von der SPD verortet werden, und dem Entnazifizierungsverfahren ehemaliger Angehöriger der NSDAP hergestellt.

Q: [1] [2] [3] [4], Abbildung: [5]

 

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