Hans Kolb legte am Darmstädter Ludwigs-Georgs-Gymnasium 1910 das Abitur ab und studierte danach in München und Berlin Jura und Japanisch. Am 27. Juli 1912 bestand er am Seminar für orientalische Sprachen in Berlin die Diplomprüfung für japanische Sprachen.
Am 19. September 1913 legte er an der Universität Greifswald seine juristische Dissertation zu dem Thema "Die auf Beseitigung eines grundlosen Eigentumserwerbes gerichteten Verträge" vor. Am 25. Juli 1913 wurde er Mitarbeiter im sächsischen Justizdienst, und schon am 31. Juli 1913 trat er in den Auswärtigen Dienst ein. Dort war er tätig unter anderem in Tokio, New York, Washington, Prag und Stockholm.
Lautete seine Amtsbezeichnung 1919 noch Vizekonsul, wurde er 1928 zum Gesandtschaftsrat II. Klasse, 1934 zum Gesandtschaftsrat I. Klasse, 1940 zum Legationsrat I. Klasse, 1942 zum Vortragenden Legationsrat und schließlich 1944 zum Generalkonsul in Göteborg berufen.
Da Kolb am 1. Oktober 1936 der NSDAP beigetreten war, wurde er vom 25. August 1945 bis 30. August 1946 von den britischen Alliierten in Neumünster interniert.
1948 fand er zunächst eine Beschäftigung bei einem Notar in Frankfurt am Main und wechselte am 15. Dezember 1948 als Referent für Außenhandel an die Industrie- und Handelskammer nach Darmstadt.
Am 5. November 1953 wurde er wieder in den Auswärtigen Dienst zunächst als Angestellter und Generalkonsul II. Klasse zur Wiederverwendung übernommen. Am 25. Januar 1954 wurde ihm die Leitung des Konsulats Apenrade in Dänemark bis 1956 übertragen.
Nach Angabe des Darmstädter Adressbuches von 1942 wohnte er im eigenen Haus in der Theodor-Fritsch-Straße 66 mit der Berufsbezeichnung "Gesandtschaftsrat". Das Adressbuch von 1949 führte ihn als "Generalkonsul a. D." in Seeheim an der Bergstraße, Villenstraße 6.