Er studierte Jura und legte am 18. Januar 1927 an der Universität München seine Dissertation mit dem Thema "Der bindende rechtswidrige Befehl" vor.
Im Jahr 1921 war er Mitglied der Burschenschaft "Bubenruthia Erlangen" geworden.
Nach Übernahme der Regierungsgewalt durch die Nationalsozialisten schloss er sich 1933 der NSDAP-Schlägerband SA an.
Am 1. Januar 1935 erhielt er eine Anstellung im Reichsjustizministerium und wurde dort zum Landgerichtsrat, 1937 zum Landgerichtsdirektor befördert.
Am 20. Juli 1937 trat er auch der NSDAP bei, nach Wikipedia wurde er rückwirkend zum 1. Mai 1937 aufgenommen (Mitgliedsnummer 4.581.473).
Es fanden berufliche Wechsel zwischen dem Reichsjustizministerium und dem Oberlandesgericht München statt.
Seit 1942 war er zuständig für internationale Strafsachen und Sonderaufträge in Kiel, Prag und Darmstadt.
Am 1. März 1943 wurde er zum Ministerialrat befördert.
Im Nürnberger Juristenprozess wurde er am 14. Dezember 1947 wegen seiner Mitwirkung an der Durchführung der Maßnahmen zum Nacht-und-Nebel-Erlass zu zehn Jahren Haft verurteilt und am 3. Februar 1951 aufgrund eines Gnadengesuches durch den amerikanischen Hochkommissar John Jay McCloy aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg wieder entlassen.
Von 1957 bis 1970 war er Direktor der Lutherischen Landeskirchenstelle in Ansbach.
Ab Mitte der 1960er Jahre erhielt er nach Wikipedia zusätzlich eine Pension aus seiner Tätigkeit als Ministerialrat im Reichsjustizministerium. 1971 legte er gemeinsam mit Reinhard Rusam einen Kommentar zur "Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern" vor.