Das Hessische Staatspolizeiamt Darmstadt hatte bereits am 18. September 1933 festgestellt, dass "Assmuss früher ein rühriger Kommunist war ...". Und die Hessische Staatsanwaltschaft schrieb am 21. September 1933 an den Oberreichsanwalt in Leipzig, dass " ... Assmuss hochverräterischer Umtriebe verdächtig" sei. Bei seiner Vernehmung durch das Hessische Staatspolizeiamt Darmstadt erklärte er am 5. September 1933: "Ich war im November 1931 bis Juli 1932 Mitglied der KPD und als Funktionär tätig. Mein Austritt aus der KPD erfolgte wegen innerer Reibereien in der Partei".
Willkommener Anlass war, dass er einen bei einem Althändler 1926 erworbenen sogenannten Armeewalzenrevolver und eine Eierhandgranate besaß, was u. a. nach dem Gesetz über Schusswaffen und Munition vom 12. April 1928 und dem Gesetz über Kriegsgerät vom 27. Juli 1927 nach Aussage der Anklage strafbar sei.
Der Urteilstext lautete:
Von den sechs vernommenen Zeugen gehörten vier der NSDAP an.
Verteidigt wurde Assmus von Rechtsanwalt Dr. Gustav Reis, der nach der Pogromnacht 1938 in das KZ Buchenwald verschleppt wurde.
Das Urteil ist unterzeichnet von OLGR Küchler, OLGR Denk, OLGR Bechstein, LGR Volk, LGR Dr. Friedrich.
Im Darmstädter Periodikum für den Stadtteil Martinsviertel "Der Watzeverdler" Nr. 2-2013 erschien ein zweiseitiger Beitrag unter der Überschrift "Watzeverdler Originale ´de Aßmusse Lui´", in dem er nicht nur als "stadtbekanntes Original", sondern auch ab 1951 als der erste "Kerwevadder der Watzekerb nach dem Krieg und 1952 Mitbegründer des wieder ins Leben gerufenen Bezirksvereins Martinsviertel" vorgestellt wurde. Er habe in einem Hinterhaus der Lauteschlägerstraße 42 gewohnt, "aber die längste Zeit in einem alten D-Zug-Waggon am Rande des ´Schimborasso´(der Städtischen Trümmerkippe an der Nummer-Eins-Schneise) gelebt und seinen Lebensunterhalt mit dem Handel von Verwertbarem, das er aus dem angelieferten Schutt aussortierte, verdient."
Im Stadtlexikon [3] ist ein von der Kunsthistorikerin Alexa Beatrice Christ verfasster Beitrag über Ludwig Assmus enthalten, der sich auch auf diesem Niveau bewegt.
In beiden Beiträgen wird auf die Verfolgung von Assmus im Nationalsozialismus nicht eingegangen.