DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Axt, Ernst Georg Friedrich
Dr. Ernst Axt
Ernst Axt [1]
(geb. 10.2.1905 Mommenheim/Krs. Mainz) legte am Ludwig-Georgs-Gymnasium in Darmstadt die Reifeprüfung ab, studierte in Gießen, München und Heidelberg Medizin, promovierte 1936 zum Dr. med. und bestand 1938 das Kreisarztexamen. Das Thema seiner Dissertation lautete "Ein Fall von Verbrennung eines totgeborenen Kindes im Küchenherd".

Bereits am 12. Dezember 1931 hatte sich Axt der NSDAP angeschlossen und wurde 1937 auch Mitglied des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes.

Nach Absolvieren des ersten Sportärztelehrgangs 1936 in Bad Elster wurde er Sportarzt an der Technischen Hochschule Darmstadt, trat in den Hessischen Staatsdienst ein und arbeitete im Gesundheitsamt Darmstadt, so das Darmstädter Echo in einem Bericht von 1980.

Seine Besoldungsstammkarte von 1936 weist ihn als Hilfsarzt in der Abteilung III (Innere Verwaltung) der Hessischen Landesregierung aus. Sein dienstlicher Wohnsitz sei Darmstadt, seine Wohnung in Worms, heißt es dort. Ab 1937 wird der Spessartring 25 als Wohnung angegeben. Am 22.5.1939 wird er zum Medizinalrat, am 13.8.1942 zum Regierungs- und Medizinalrat berufen. Nach Angabe des Darmstädter Echos musste Dr. Axt als Sanitätsarzt an die Front. 1946 kehrte er als Stabsarzt aus amerikanischer Gefangenschaft zurück.

Im Meldeblatt von 1946 gibt er an, seit 1908 in Darmstadt zu wohnen (Spessartring 25) und von 1939 bis 1945 Wehrdienst geleistet zu haben.

Im Entnazifizierungsverfahren wurde er zunächst als Mitläufer eingestuft und zu 100 Reichsmark Sühne verurteilt. Diese Eintragung ist gestrichen, die neue Eingruppierung in der Kartei jedoch leider unleserlich, vermutlich hat er sich im Widerspruchsverfahren die Einstufung "unbelastet" erstritten.

Nach Kriegsende übernahm er eine Stelle als Leitender Arzt beim Versorgungsamt Darmstadt und wurde 1970 in Ehren pensioniert.

Das Darmstädter Echo erwähnte, "das besondere Augenmerk des Mediziners galt behinderten Menschen, ihrer Eingliederung in die Gesellschaft". Stellt das etwa eine inhaltliche Abkehr von den Positionen der NSDAP dar, der er sich ja sehr früh angeschlossen hatte und die ja behinderten Menschen das Lebensrecht bestritt, sie als "Ballastexistenzen" bezeichnete und ermorden lies?


Q: [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8], Abbildung: [1]

 

zurück zur Übersicht