Entwurf
der ersten Bekanntmachung unserer Führung nach dem Wegfall der
seitherigen obersten Staatsbehörden und nach Überwindung der Kommune in
einem für einheitliche Verwaltung geeigneten Gebiet.
Bekanntgabe:
1. durch
öffentlichen Anschlag,
2. durch Zustellung an alle Behörden.Volksgenossen!Die
seitherigen Träger der
Staatsgewalt, im Reiche wie im Lande, sind durch die Ereignisse der
letzten Tage (Wochen) weggefallen. Durch diese tatsächliche Veränderung
ist wie im November 1918 ein neuer Rechtszustand geschaffen.
Ordnende Macht steht zur Zeit allein bei den . . . (SA., Landeswehren
o. ä.). Ihre Führung hat deshalb das Recht und die Pflicht, zur Rettung
des Volkes die verwaiste Staatsgewalt zu ergreifen und auszuüben. Sie
tut dies im Namen der deutschen Nation, vor deren Zukunft allein sie
für die Erfüllung ihrer Aufgabe und für die Wahl ihrer Mittel
verantwortlich ist.
Die unerhörte Gefahr
erfordert außerordentliche Maßnahmen, um zunächst das nackte Leben des
Volkes zu retten. Erste Aufgabe ist Herstellung der öffentlichen
Sicherheit und die Organisation der Volksernährung. Nur schärfste
Disziplin der Bevölkerung und rücksichtsloses Durchgreifen der
bewaffneten Macht lassen die Lösung dieser Aufgaben als möglich
erscheinen.
Als Befehlshaber der ...
(SA., Landeswehren o.ä.) in ... (Starkenburg, Rheinhessen,
Oberhessen) gebe ich deshalb folgenden Befehl an die gesamte
Bevölkerung des Landes bekannt:- Jeder Anordnung der ... (SA., Landeswehren u. ä.), gleich von welchem Dienstgrade erteilt,
ist sofort Folge zu leisten. Widerstand wird grundsätzlich mit dem Tode
bestraft. Die Feldgerichte können beim Vorliegen besonderer Umstände
andere Strafen verhängen.
- Jede Schußwaffe ist
binnen 24 Stunden an die ... (SA, Landeswehren o. ä.) abzuliefern.
Wer nach Ablauf dieser Frist im Besitz einer Schußwaffe angetroffen
wird, wird als Feind der . (SA., Landeswehren o. ä.) und des deutschen
Volkes ohne Verfahren auf der Stelle erschossen.
- Jeder im Dienste
öffentlicher Behörden oder öffentlicher Verkehrsanstalten stehende
Beamte, Angestellte und Arbeiter hat sofort seinen Dienst wieder
aufzunehmen. Widerstand und Sabotage wird mit dem Tode bestraft.An die Stelle der obersten
Staatsbehörden (Ministerien) tritt die Führung der ... (SA.,
Landeswehren o. ä.), vertreten durch mich.
- Die von der Führung der ... (SA., Landeswehren o. ä.) erlassenen Notverordnungen haben für
jedermann mit dem Tage ihrer Veröffentlichung durch Anschlag
Gesetzeskraft. Verstöße gegen diese Notverordnungen werden in besonders
schweren Fällen über die ihnen bestimmten Strafen hinaus mit dem Tode
bestraft.
- Soweit nicht die von
der Führung der ... (SA., Landeswehren o. ä.) erlassenen Notverordnungen oder einzelne Anordnungen der ... (SA., Landeswehren
o. ä.) entgegenstehen, bleiben alle bestehenden Gesetze in Kraft und
sind von der Bevölkerung in jeder Hinsicht zu befolgen.
Richtlinien für die ersten
Notverordnungen unserer Führung nach dem Wegfall der seitherigen
obersten Staatsbehörden und nach Überwindung der Kommune in einem für
einheitliche Verwaltung geeigneten Gebiet.Grundsätze: - Nur die einfachsten,
dringendsten Maßnahmen.
- Klare, verständliche
Fassung.
- Möglichst keine neuen
Behörden, Einrichtungen, Dienststellen; Verwendung des vorhandenen
Verwaltungsapparates.
Richtlinien für eine
Notverordnung zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung. Bekanntgabe: 1. durch öffentlichen Anschlag, 2.
durch Zustellung an die Kommunalbehörden.A. Erfassung der
Lebensmittel- Alle Lebensmittel
stehen zur Verfügung der Führung der ... (SA., Landeswehren o. ä.)
und sind an deren Beauftragte auf Anforderung ohne Entgelt abzuliefern.
- Jeder Erzeuger
(Urerzeuger und verarbeitender Erzeuger und Händler (Groß und Klein)
hat unverzüglich eine genaue Aufstellung aller in seinem Eigentum
stehenden (gleich wo lagernden oder in seinem Besitz befindlichen)
Lebensmittel der für ihn zuständigen Bürgermeisterei einzureichen.
- Jeder Verkauf und jede
tauschweise Veräußerung von Lebensmitteln ist verboten.
- Strafe für jede
Vereitelung der Feststellung und Ablieferung und für jeden Verkauf und
Tausch von Lebensmitteln:
a) immer: Einziehung des
gesamten Vermögens.
b) daneben zulässig: jede
Art und jeder Grad von Freiheitsstrafen. (Todesstrafe nach dem ersten
»Befehl an die Bevölkerung« des Führers.)
...B. Feststellung der zu ErnährendenJeder über 16 Jahre alte
Mann bzw. Frau hat sich und seine nicht 16 Jahre alten Kinder
unverzüglich bei der Bürgermeisterei des Aufenthaltsortes zu melden.
Krankenhäuser und ähnliche Institute haben alle Insassen zu melden.C. Durchführung der
Volksernährung- Kollektivspeisung.
- Zuteilung von
Lebensmitteln.
a) Ausgabe von Karten,
b) Ausgabe der
Lebensmittel gegen diese Karten (ohne Bezahlung).
Richtlinien für
Verwaltungsmaßnahmen zur Durchführung der Notverordnung zur Sicherung
der Ernährung der Bevölkerung.- Anweisung an die
Bürgermeistereien:
a) Die Aufstellung der
Lebensmittel und der zu Ernährenden sofort unserer Ernährungsstelle
(siehe unter 2) einzureichen, desgleichen einen Vorschlag, welche
Lebensmittelmenge die Gemeinde täglich benötigt.
b) Die Kollektivspeisung
einzurichten und die Ausgabe der Lebensmittelkarten und die
Lebensmittelausgabe (Hilfskräfte die bisherigen Händler) vorzubereiten. - Einrichtung einer
Ernährungsstelle zur Verteilung der Lebensmittel auf die Gemeinden.
(Hilfskräfte: die Beamten der mittleren Verwaltung: Kreisämter).
Richtlinien für eine
Notverordnung zur Sicherung des gegenwärtigen Eigentumsstandes. Bekanntgabe: 1. durch öffentlichen Anschlag, 2. durch Zustellung an
alle Gerichte,
Notare, Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbeamte.Die Führung der ... (SA.,
Landeswehren o. ä.) ist gezwungen, zur Rettung des Lebens der
Bevölkerung über alle vorhandenen Vorräte an verbrauchbaren
lebensnotwendigen Gegenständen, d.h. praktisch über den gesamten
Ertrag des Volksvermögens und damit des Vermögens jedes einzelnen
Volksgenossen zu verfügen. Es gibt bis zu anderweitiger Regelung kein
Privateinkommen mehr. Dafür wird der gegenwärtige Vermögensstand durch
Sicherung des Eigentumsstandes und Feststellung der berechtigten
Ansprüche sichergestellt. Hierfür sind folgende Maßnahmen anzuordnen:- Jede
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen unterbleibt. Vorgenommene
Vollstreckungsmaßnahmen sind aufzuheben.
- Jede Verjährung von
Ansprüchen ist bis zum Ablauf eines Jahres seit Veröffentlichung dieser
Verordnung gehemmt.
- Jeder Zinsenlauf für
Geldforderungen ist bis zum Erlaß anderer Bestimmungen aufgehoben. Das
gleiche gilt für den Mietzins für Wohnräume.
- Dingliche Belastungen
von Grundstücken für Geldforderungen dürfen bis zum Erlaß anderer
Bestimmungen nicht bestellt werden.
- Jeder Schuldner von
Verbindlichkeiten über 10 Reichsmark hat dem für ihn zuständigen
Amtsgericht ein Verzeichnis seiner Gläubiger und Schulden einzureichen.
Das Gericht hat mit den Gläubigern eine Einigung über die Feststellung
des Betrages der Schuld zu versuchen. Mißlingt dieser Versuch, so muß
der Gläubiger binnen zwei Monaten gegen den Schuldner
Feststellungsklage erheben, andernfalls die Forderung erlischt.
Richtlinien für die Schaffung eigener Verwaltungseinrichtungen- Einrichtung von
Feldgerichten zur Aburteilung von Verstößen gegen den »Befehl an die
Bevölkerung« und gegen die Notverordnungen, um den Anschein der Willkür
zu vermeiden. Vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren in Anlehnung
an die StrPO.
Besetzung: Einzelrichter
(Jurist); wenn Todesstrafe in Frage steht, drei Richter, darunter
mindestens ein Jurist als Vorsitzender.
- Einrichtung einer Verwaltungsabteilung, die für die vorhandenen
Behörden die Ministerien ersetzt und die Ingangsetzung der Verwaltung,
der Entlassung und Ernennung von Beamten nach den Richtlinien der
Rechtsabteilung des Gaues Hessen und die Ausarbeitung weiter
erforderlicher Notverordnungen vorzunehmen hat.
Richtlinien für eine
Notverordnung über die nationale Arbeitsdienstpflicht- Jeder Deutsche (nicht
Juden usw.) männlichen und weiblichen Geschlechts ist vom 16.
Lebensjahr an zu Dienstleistung nach Anordnung der Behörden
verpflichtet. Ausgenommen ist, wer der ... (SA., Landeswehr o. ä.)
angehört oder beruflich im Dienst von Behörden steht. Ausnahme wegen
Unfähigkeit nach besonderen Richtlinien.
- Der Anspruch auf
Ernährung gemäß der Notverordnung zur Sicherung der Ernährung der
Bevölkerung ist von der Erfüllung der Dienstpflicht bzw. von der
Bereitschaft zu ihr (Appelle) abhängig.
- Art, Maß und
Organisation der Pflichtarbeit nach den örtlichen Bedürfnissen.