DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Best, Werner
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- Dr. Werner Best (rechts) [8]
10.7.1903 Darmstadt-Bessungen - 23.6.1989 Mülheim/Ruhr), Sohn eines
Postinspektors, studierte nach dem Abitur in Mainz von 1921 - 1925 Jura
in Frankfurt/Main, Freiburg und Gießen. In Frankfurt war er Mitglied
des völkischen "Hochschulrings", wurde rasch Mitglied des Führerrats
und Leiter der kämpferischen "Rheinlandarbeit". 1924 wurde er zweimal
verhaftet. Er gründete ein Jahr danach mit anderen "Bünden" einen
"Nationalblock" in Hessen und wurde im gleichen Jahr Referent am
Amtsgericht Mainz. Im Jahr 1927 promovierte er in Heidelberg. Ab 1928
arbeitete er als Assessor in Ulrichstein, Worms und Gernsheim. Im
November 1930 wird er Mitglied der NSDAP -nachdem er bereits
seit 1919 Mitglied der DNVP und Mitbegründer der ersten Ortsgruppe des
Deutschnationalen Jugendbundes in Mainz war - und sehr bald Leiter der
Rechtsabteilung der Darmstädter Gauleitung. Von 1931 bis 1933 war er
Mitglied des Hessischen Landtages. Im November 1931 trat er auch der SS
bei. Am 5. August 1931 überreichte Best bei einer Konferenz von
NSDAP-Funktionären auf dem
Boxheimer Hof bei Lampertheim einen von ihm
verfassten Entwurf nationalsozialistischer Notstandsproklamationen für
den Fall, dass die NSDAP in bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen
mit Kommunisten die Macht erringen sollte. (siehe Boxheimer Dokumente).
Diese Entwürfe wurden im November 1931 dem Frankfurter Polizeipräsidenten
übermittelt, der sie dann an den preußischen Innenminister Severing
weiterleitete. Nachdem dieser sie an die Presse weitergegeben hatte,
wurde Best aus dem Justizdienst entlassen und wegen Hochverrats
angeklagt. Von dieser Anklage wurde er aber im Oktober 1932 vom IV.
Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig mangels Beweisen
freigesprochen. Andere Quellen sprechen von einer Einstellung des
Verfahrens. Im März 1933 wurde Best zum Staatskommissar des
Polizeiwesens in Hessen ernannt (siehe Gestapo) und war verantwortlich
für
die Einrichtung des ersten Konzentrationslagers Hessens
in Osthofen. Er wurde schon im September durch Gauleiter Sprenger
wieder entlassen.
1934
wurde er Leiter der Abteilung Verwaltung und Recht im Preußischen
Geheimen Staatspolizeiamt im Reichssicherheitshauptamt in Berlin. Er
war an der Niederschlagung des sogenannten "Röhm-Putsches" beteiligt.
Bis 1940 war er Stellvertreter Heydrichs in seiner Eigenschaft als Chef
der gesamten Politischen Polizei des Reiches. Von 1940 bis 1942 war er
Zivilverwaltungschef beim Militärbefehlshaber in Frankreich und von
1942 bis 1945 Bevollmächtigter des Reiches im besetzten Dänemark,
zuletzt als SS-Obergruppenführer. Nach Ende des Krieges wurde er in
Dänemark verhaftet, da ihm Terroraktionen gegen die Bevölkerung
vorgeworfen wurden. 1947 trat er auch als Zeuge im Nürnberger
Kriegsverbrecherprozess auf. 1948 wurde Best in Kopenhagen zum Tode
verurteilt, im Berufungsverfahren 1949 zunächst zu 5 Jahren, 1950 vom
Obersten Dänischen Gerichtshof schließlich zu 12 Jahren Haft
verurteilt, nach Begnadigung Ende August 1951 nach Deutschland
abgeschoben. Hier war er in der Rechtsanwaltskanzlei von Ernst
Achenbach tätig, der seit 1937 ebenfalls Mitglied der NSDAP war und
nach dem Krieg in der FDP Karriere machte (Mitglied des Landtages in
NRW, Mitglied des Deutschen Bundestages , u. a. stellvertretender
Fraktionsvorsitzender). Dort lancierte er Amnestiekampagnen für
NS-Verbrecher, koordinierte die juristischen Strategien zu deren
Verteidigung und wirkte beim Umbau der nordrhein-westfälischen FDP zu
einer Tarnorganisation ehemaliger Nazis mit.
Im
Jahr 1953 wurde Best im
Hugo-Stinnes-Konzern zum Justitiar und Direktoriumsmitglied bestellt.
Das deutsche Entnazifizierungsverfahren endete im September 1958 vor
einer Westberliner Spruchkammer, wo er zu 70.000 DM Sühne verurteilt
wurde. Im Berufungsverfahren 1962, trotz Einstufung als
"Hauptbeschuldigter", wurde die "Strafe" auf 100,40 DM reduziert!
Unmittelbar nach Kriegsende angestellte Ermittlungen wegen der im Juli
1933 erfolgten Ermordung eines ehemaligen NSDAP-Kreisleiters, der die
Existenz der Boxheimer Dokumente verraten hatte, verliefen 1955 ebenso
im Sande wie Ermittlungen über Bests Rolle beim sogenannten
Röhm-Putsch. 1969 wurde Best im Zusammenhang mit
Ermittlungen gegen SS-Einsatzgruppen in Polen festgenommen. 1972
erhielt er Haftverschonung. 1979 wurde die Entlassung vom Berliner
Kammergericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Im Jahre
1982 lehnte die 9. Große Strafkammer die Eröffnung des Hauptverfahrens
ab und hob den seit 13 Jahren bestehenden Haftbefehl auf mit der
Begründung, der Angeklagte wäre aufgrund erheblicher Merk- und
Gedächtnislücken sowie fortschreitender Arteriosklerose
verhandlungsunfähig. Die Anklage lautete auf Ermordung von 8.723
Menschen aus niederen politischen und rassistischen Gründen. Eine
Haftentschädigung wurde jedoch abgelehnt, weil bei Prozessfähigkeit mit
"annähernder Sicherheit" eine Verurteilung wegen Mordes zu erwarten
gewesen wäre. Nach Weiß war Best als einer der
professionellsten
Mitarbeiter Himmlers und Heydrichs nicht nur entscheidend am Aufbau der
Sicherheitspolizei beteiligt, er setzte sich in seinen theoretischen
Veröffentlichungen auch nachhaltig für den totalitären Führerstaat ein
und bejahte den radikalen Kurs der "Vernichtung und Verdrängung fremden
Volkstums" im Interesse des eigenen Volkes.
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