Über ihn existieren zwei Entnazifizierungskarteikarten. Auf beiden wird das gleiche Geburtsdatum, der gleiche Geburtsort wie auch die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche und das Eintrittsdatum in die NSDAP mit 1. März 1931 angegeben.
Einmal heißt es: "Anwärter der Landespolizei, Zellenleiter ab 1. Februar 1935, SA-Oberscharführer, Partei-Mitgliedsnummer 475 577, wohnhaft in der Bessunger Straße 125" (Adresse einer Kaserne des Heeres). Auf der zweiten Karte heißt es: "Berufssoldat, Eintritt 1.3.31-1.2.34, verheiratet, 1 Kind, Darmstadt, Frankensteinerstr. 48".
Im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt existiert eine Strafprozessakte über ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Darmstadt mit der Laufzeit 1932 bis 1933 mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung und des Waffenmissbrauchs. Der Angeklagte Friedrich Rudolf Duensing, von Beruf Friseur, wird darin beschuldigt, das Abreißen von Wahlplakaten aus politischen Gründen als Mittäter unterstützt sowie ein geöffnetes Taschenmesser und einen Stahlstock als Waffen bei sich gehabt zu haben. Weiter heißt es dort: Die Strafe fiel unter die Amnestie vom 20. Dezember 1932. Dabei ging es, nach der Laufzeit zu urteilen, um Wahlplakate demokratischer Parteien.
Zu dieser Amnestie heißt es bei Wikipedia "Schleicher-Amnestie (1932)":