DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Eckert, Gerhard (23.11.1880 Mainz – 29.9.1951 Darmstadt) war in der Nazi-Zeit Generalstaatsanwalt in Darmstadt.

Eckert stammt aus einem "alten rheinhessischen Bauerngeschlecht" und studierte nach dem Abitur 1899 Rechtswissenschaften an den Universitäten Straßburg, Heidelberg, Berlin, München und Gießen. Er bestand 1902 die Juristische Fakultätsprüfung mit "Gut" und nach der Referendarzeit in Mainz das Staatsexamen ebenfalls mit "Gut".

Das Thema seiner in Gießen im Jahr 1909 angenommenen Dissertation lautete "Die materiellen Voraussetzungen der Zwangserziehung nach dem Hessischen Recht".

Nach dem Militärdienst, den er wegen eines Unfalls vorzeitig beenden musste, begann seine berufliche Karriere:

Das Darmstädter Tagblatt vom 15. Juli 1933 berichtet von der Ernennung und schreibt:

"Generalstaatsanwalt Dr. Eckert, ein hervorragender Jurist, verbindet in jugendfrischem Temperament mit seinem Fachwissen von jeher nationalen Willen und soziales Verständnis. In echt nationalsozialistischer Gesinnung hat Dr. Eckert zwanzig Jahre lang den verantwortungsvollen Posten des Staatsanwalts bekleidet. Besonders mannhaft und verantwortungsbewußt war dieser Kampf unter den politischen Verhältnissen der parlamentarisch-demokratischen Republik. Nicht um Handbreite ist Dr. Eckert von dem ihm vorgezeichneten Weg nationalsozialistischer Pflichterfüllung abgegangen, auch nicht, als die verflossenen Machthaber den Versuch machten, ihn wegen seines katholischen Glaubens zu den Ihren zu rechnen. Unvergessen ist ihm auch sein Federkrieg mit dem demokratischen früheren Inhaber eines juristischen Lehrstuhls in Gießen über die Frage der Abschaffung der Todesstrafe. Mit der ihm eigenen Verstandesschärfe hat Dr. Eckert als Staatsanwalt dem Theoretiker bewiesen, daß und weshalb der Staat die Todesstrafe braucht. Generalstaatsanwalt Dr. Eckert wird als alter völkischer Kämpfer dem Staate in seinem neuen Amte wertvollste Dienste leisten".

Nach dem Personalverzeichnis des höheren Justizdienstes (1938) war er seit 26. Oktober 1906 hessischer Gerichtsassessor und ab 1. April 1919 Staatsanwalt in Gießen.

Nach Auskunft des Berlin Document Center (BDC) hat er am 16. Juni 1937 die Mitgliedschaft der NSDAP beantragt und gilt als Mitglied ab 1. Mai 1937 mit der Mitgliedsnummer 4707127. Er war auch Mitglied im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNDJ). Sein Spezialgebiet war das Strafrecht (Aufsätze über Lückenschließung im Strafrecht ("Straflose Niedertracht")) und für Beibehaltung der Todesstrafe, Abhandlung über Zwangs-(Fürsorge-)Erziehung.

Nach Klee war er auch Teilnehmer der Tagung der höchsten Juristen des Reiches am 23./24. April 1941 in Berlin über die Frage der "Vernichtung lebensunwerten Lebens" mittels Gas.

Während seiner Zeit als Generalstaatsanwalt wohnte er im Herdweg 56, nach 1945 wird als Wohnung die Frankfurter Straße 90 angegeben und als Berufsbezeichnung "Generalstaatsanwalt a. D.".

Er wurde als Mitläufer eingestuft und zu 2.000 Reichsmark Sühne verurteilt.

Das Darmstädter Echo lässt es sich nicht nehmen, diesem "völkischen Kämpfer" aus Anlass des 70.Geburtstages einen Artikel zu widmen (siehe Abbildung).

Todesurteil
Artikel im Darmstädter Echo vom 21.11.1950
(Bild anklicken zum Vergrößern)

Am 3. Oktober 1951 erschien im Darmstädter Echo eine Todesanzeige, in der Ehefrau und Kinder unter dem 29. September 1951 mitteilen, dass "Mein lieber Mann, unser lieber Vater Dr. jur. Gerhard Eckert – Generalstaatsanwalt i. R. heute sanft entschlafen" sei.

Am selben Tag berichtet das Darmstädter Echo in einem einspaltigen redaktionellen Beitrag über Eckerts Ableben. Wörtlich heißt es darin u. a.

"In aller Stille – wie es seinem Wunsch entsprach – wurde in Mainz Generalstaatsanwalt i. R. Gerhard Eckert beigesetzt. Die zahlreichen Freunde und Bekannten des Verstorbenen sehen mit ihm einen aufrechten, gütigen Menschen scheiden, einen Mann, zu dessen Welt- und Menschenkenntnis die Liebe zu Kunst und Philosophie kam. In der verantwortungsvollen juristischen Arbeit kannte er für keinen Besucher ein Vorzimmer. Wer durch ihn die Macht des Staates zu spüren bekam, lernte ihn doch immer auch als einen verständnisvollen und hilfsbereiten Menschen kennen, dem die Tücken des Schicksals nicht fremd waren. ... Nach zwei Jahrzehnten der Arbeit als Staatsanwalt in dieser Stadt wurde er dann als Generalstaatsanwalt nach Darmstadt berufen – nicht zuletzt auf Grund seiner hervorragenden Veröffentlichungen. Zwölf Jahre lang wirkte er hier".

Im Adressbuch 1956/57 heißt es nur noch "Eckert, Gerhard, Generalstaatsanwalts Ww., Frankfurter Straße 90".

In einem Beitrag im Justizreport 1987 schildert ein früherer Darmstädter Landgerichtspräsident, der Eckert noch persönlich kannte, ihn als einen "sprühenden Geist", der "über sein Fachgebiet weit hinaus historisch, literarisch und philosophisch interessiert und bewandert, in der Musik wie in der bildenden Kunst gleichermaßen zuhause, nicht zuletzt aber ein liebenswerter Mensch" gewesen sei, von nationaler und liberaler Gesinnung und parteipolitisch ungebunden. Er habe sein Amt unabhängig und nach streng rechtlichen Gesichtspunkten geführt. Und weiter heißt es: "Seine Amtsführung blieb auch unbeeinflußt davon, daß er im Jahre 1937 formell Mitglied der Nationalsozialistischen Partei wurde. Seine Haltung hat auch nach dem Kriegsende allgemein Anerkennung gefunden."

Leider können die Autoren des vorliegenden Lexikons den aus ihrer Sicht vorhandenen Widerspruch in dieser Einschätzung zu Feststellungen anlässlich seiner Ernennung 1933 nicht aufklären.

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