DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Feldbusch, Erich (12.9.1901 Gelsenkirchen - ...) war nach Angabe der Entnazifizierungskartei von Beruf Kaufmann und am 1. Juli 1931 der NSDAP beigetreten. Er gehörte zur Ortsgruppe Gervinus. Als Adresse war Darmstraße 23 angegeben.

Auf der Rückseite der Karteikarte ist, stark unleserlich, vermerkt, dass er am 4. Oktober 1937 ausgeschlossen worden sei.

Nach Angabe einer Archivalie im Hessischen Staatsarchiv lief gegen ihn ein Strafverfahren nach § 2 Absatz 1 und 2 Heimtückegesetz vom 20. Dezember 1934 und § 185 Strafgesetzbuch (StGB) (Beleidigung). Danach soll er in der Wirtschaft Georg Kracker in Jugenheim am 13. Juli 1937 gesagt haben:

"Was die Frontkämpfer am 9. November 1918 für Kaiser Wilhelm getan hätten, indem sie schrittweise zurückgegangen seien, würden die Amtswalter für ihren Führer nicht tuen. Er müsse es bedauern, dass die gesamte Amtswalterschaft ihren Führer so betrüge."
Dies führte offenbar zu seinem Ausschluss aus der NSDAP. Über den Ausgang des Strafverfahrens ist den Autoren nichts bekannt.

Im Entnazifizierungsverfahren wurde er als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 200 Reichsmark verurteilt.


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