Er kam 1920 als Landgerichtsrat aus Saargemünd nach Darmstadt, wurde hier Richter, 1924 richterliches Mitglied der Disziplinarkammer für Apotheker, 1931 Mitglied der Disziplinarkammer beim Landgericht Darmstadt und später Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht in Darmstadt.
Nach Angabe im Meldeblatt von 1946 wohnte Hildebrand seit 1. Oktober 1919 in Darmstadt. Als Adresse war Spessartring 5 angegeben.
Die Darmstädter Adressbücher verzeichneten ihn von 1921 bis 1935 als Landgerichtsrat in der Heinrichsstraße 90, ab 1936 als Oberlandesgerichtsrat und ab 1940 zusätzlich als Kreisjägermeister. Das Adressbuch von 1949 führte ihn als Oberlandesgerichtsrat i. R. im Spessartring 5.
Hildebrand war am 28. April bzw. am 1. Mai 1933 der NSDAP beigetreten. Auch war er ab 8. Juli 1933 Mitglied der NSDAP-Schlägerbande SA mit dem Dienstrang Sturmmann. Als weitere Funktionen waren in der Entnazifizierungskartei "stellvertretender Gaujägermeister" und "Vorsitzender des Erbgesundheits-Obergerichts" angegeben. Aus Arbeitsüberlastung hatte er am 29. November 1935 seinen Austritt aus der SA beantragt.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 1.000 Reichsmark verurteilt.