Ende der 1920er Jahre hatte er ein Baudarlehen für ein Bauvorhaben in der "Siedlung Hopfengarten" (Holzhofallee 52) beantragt und auch erhalten.
Nach Angabe der Entnazifizierungskartei war er 1933 der NSDAP beigetreten. Eine weitere Mitgliedschaft bestand bei der NS-Volkswohlfahrt von 1934 bis 1945.
Nach Angabe des Meldeblattes von 1949 war er seit 1910 in Darmstadt wohnhaft. Als Wohnung war die Holzhofallee 52 angegeben. Vom 18. September 1944 bis 1. Oktober 1948 habe er in Allmenrod gewohnt.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er zunächst als minderbelastet, einer Bewährungsfrist von einem halben Jahr und 300 Reichsmark Sühne eingeordnet. Im weiteren Verfahren wurde als Mitläufer anerkannt und zu einer Sühneleistung von 300 Reichsmark verurteilt.
In den Polizeiberuf ist er offenbar nicht zurück gekehrt, denn das Adressbuch von 1949 führte ihn als Ruhestandsbeamten.