In den Adressbüchern von 1936 und 1941 wurde er als Handlungsgehilfe, wohnhaft in Darmstadt-Eberstadt, Heidelbergerstraße 6, 1949 als kaufmännischer Angestellter geführt.
Jäger war am 1. November 1927 der NSDAP-Schlägerbande SA beigetreten und am 1. April 1928 auch der NSDAP. Er hatte ab 1936 die Dienststellung eines Obertruppführers. Wegen seines frühen Eintritts in die NSDAP war er Träger des Goldenen Parteiabzeichens.
Die Spruchkammer ordnete ihn zunächst als Aktivist ein, verurteilte ihn zu einem Jahr Sonderarbeit und 20 Prozent Vermögenseinzug. Im weiteren Verfahren wurde er als Minderbelaster erkannt und zu einer neunmonatigen Bewährungszeit sowie zu einer Sühneleistung von 100 DM verurteilt.