Im Meldeblatt von 1946 gab er an, seit April 1913 in Darmstadt zu wohnen. Als früheren Beruf gab er Bankbeamter, als jetzigen Beruf Bankangestellter an.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 100 Reichsmark verurteilt. Im weitere Verfahren wurde die Sühneleistung auf 50 DM festgelegt.
Die Darmstädter Adressbücher führten ihn 1934 bis 1942 als Prokuristen und 1949 als Bankbeamten.
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