Er hatte am 22. Oktober 1942 an der Universität Heidelberg seine medizinische Dissertation mit dem Thema "Über die Neurinome mit eigener Beobachtung" vorgelegt.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er zunächst als Mitläufer eingeordnet und zu einer Sühneleistung von 200 Reichsmark verurteilt. Im weiteren Verfahren wurde ihm die Weihnachtsamnestie zuerkannt.
Als Wohnadresse wurde in Darmstadt die Wilhelm-Leuschner-Straße 38 angegeben.