Kopp, von Beruf Polizist der Hessischen Schutzpolizei, nach der Entlassung als Weißbinder tätig, gehörte früher der Sozialdemokratischen Partei an.
Vom 2. Juni bis 11. August 1937 war Kopp in Darmstadt inhaftiert und wurde dann in das Gefängnis nach Kassel überführt. Kopp wurde, gemeinsam mit Konrad Ahl am 24. August 1937 vom OLG Kassel wegen seiner Aktivitäten für die Internationale Arbeiter Hilfe (IAH) auf der Grundlage des Hochverratsparagrafen verurteilt.