Nach Angabe der Entnazifizierungskartei trat Krost, der katholischen Glaubens war, 1932, also als 17-jähriger, der Hitlerjugend und der Schlägerbande SA, am 1. Mai 1933 der NSDAP und 1934 der SS bei.
Krost war 1934/35 Justizanwärter am Amtsgericht Darmstadt. Offenbar war dies nur eine kurze Phase, denn 1946 hatte er ja bereits ein Zahnarzt-Studium absolviert.
Im Meldeblatt von 1946 gab der nicht promovierte Krost als jetzigen Beruf Zahnarzt an, in der Arheilger Straße 68 zu wohnen, die jedoch gestrichen und durch Frankfurter Straße 58 ersetzt wurde. Die Rubrik "Früherer Beruf" blieb leer.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde Krost zunächst als minderbelastet eingestuft, zu einer Bewährungsfrist von einem halben Jahr und einer Sühneleistung von 500 Reichsmark verurteilt. Im weiteren Verfahren wurde alles zurückgenommen und er erhielt die Einstufung als Mitläufer.
Im Darmstädter Adressbuch wurde er 1949 als "Krost, Walter, Zahnarzt, Osannstraße 28, Whg.: Arheilger Str. 68", in der Ausgabe 1952/53 nur noch in der Osannstraße 28 und in der Ausgabe 1954/55 nur im Roquetteweg 51 geführt.