DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Sachweh, Fritz (19.11.1894 Dortmund - ...) war ein auch in Darmstadt praktizierender Arzt.

Weder bei HEBIS [6] noch bei Oberschelp [7] ist unter Fritz oder Friedrich Sachweh eine Veröffentlichung verzeichnet. Im GV wird lediglich die veterinärmedizinische Dissertation des appr. Tierarztes Paul Sachweh, geboren am 18. Oktober 1885 in Dortmund, vom 15. November 1911, verzeichnet.

In den Darmstädter Adressbüchern wurde Fritz Sachweh erstmals 1940 (bis 1942) geführt:

Sachweh in den Darmstädter Adressbüchern
Sachweh in den Darmstädter Adressbüchern [3]

Der Entnazifizierungskartei ist zu entnehmen, dass Sachweh Frauenarzt war, Mitglied der NSDAP von 1929 bis 1945 war, von 1935 bis 1945 der SS angehörte und von 1939 bis 1945 die Funktion eines Untersturmführers ausfüllte. Von 1930 bis 1945 gehörte er dem NS-Ärztebund an und war ehrenamtlicher Gauobmann, von 1935 bis 1937 Gaustellenleiter (im Amt für Volksgesundheit). Weiter war er Mitglied der NSV, dem RLB und dem Reichskriegerbund. Als Wohnadresse wurde in Darmstadt die "Hermannstr. 4, jetzt Herrschieg a. A., Riedenstr. 39" angegeben. Gemeint ist wohl Herrsching am Ammersee, Rieder Straße, die auch heute noch existiert.

Der Arbeit von Winfried Süß [1] von 2003 ist zu entnehmen, dass Sachweh von 1914 bis 1918 als Sanitätsvizefeldwebel Militärdienst leistete, 1920 Mitglied der Akademischen Wehr Münster wurde und 1922 die ärztliche Approbation erhielt. Seit 1927 war er Facharzt für Frauenheilkunde. Im November 1929 schloss er sich der NSDAP und 1931 dem NS-Ärztebund an. Von 1934 bis 1937 war er Gauobmann des NSDÄB Essen, Leiter des Gauamtes für Volksgesundheit und Leiter der NSV-Abteilung Volksgesundheit. Im Jahr 1937 sei er Leiter des Stadtkrankenhauses geworden. Ab 1940 habe er in der Wehrmacht gedient.

Nach 1945 wohnte Sachweh in Bensheim und stellte als Städt. Obermedizinalrat zur Wiederverwendung Ansprüche nach dem Gesetz zu Art. 131 GG:

"Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienste standen, aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch Bundesgesetz zu regeln. Entsprechendes gilt für Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigt waren und aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen keine oder keine entsprechende Versorgung mehr erhalten. Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes können vorbehaltlich anderweitiger landesrechtlicher Regelung Rechtsansprüche nicht geltend gemacht werden."

Salopp gesagt ging es vor allem um Personen, die nach dem "Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" entlassen waren - also ehemalige hohe Nazifunktionäre - und wieder in entsprechende Positionen positioniert werden sollten.

In den 1967 erschienen Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie 1966 ist er in der Mitgliederliste verzeichnet:

"Sachweh, Fritz, Obermedizinalrat, Frauenarzt, 8036 Hersching/Ammersee, Weinnartstr. 2"


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