DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
-
- Bundes-Notbrunnen in Darmstadt aus dem Jahr 2012 [1]
-
- Richtlinien für den Luftschutz der Trinkwasserversorgung, 1939 [2]
(Bild anklicken zum Vergrößern)
Trinkwassernotversorgung in Darmstadt Das Notstandsgesetz "Wassersicherstellungsgesetz" regelt die Wasserversorgung der Bevölkerung in Zeiten eines durch
Krieg und Krisen bedingten Ausfalls der Versorgung mit Wasser, die sogenannte Trinkwasser-Notversorgung. Hierfür
sind besondere Brunnenanlagen an zentralen Stellen vorzuhalten. Sie sind völlig autark von der öffentlichen
Wasserversorgung. Die Brunnen wurden vom Bund errichtet und werden von den Kommunen gewartet.
In Deutschland stehen mehr als 5.200 solcher Brunnenanlagen zur Verfügung, in Darmstadt sind es 18 Notbrunnen, die
von der Unteren Katastrophenbehörde (Feuerwehr) betreut, überprüft und
funktionsfähig erhalten werden (siehe obere Abbildung).
An den regelmäßigen Übungen sind aktiv oder als Beobachter folgende Organisationen beteiligt:
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Deutsches Rotes Kreuz
- Feuerwehr Darmstadt und Freiwillige Feuerwehr
- Gesundheitsamt Darmstadt
- Hessenwasser GmbH & Co KG
- Kreisverbindungskommando der Bundeswehr
- Obere Wasserbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt)
- Obere Katastrophenschutzbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt)
- Technisches Hilfswerk Ortsverband Darmstadt
Die untere Abbildung zeigt den Entwurf einer Richtlinie von 1939, mit der die Trinkwasserversorgung im Kriegsfall sichergestellt werden sollte.
Q:
[1], Abbildungen:
[1]
[2]
zurück zur Übersicht