Im Meldeblatt von 1946 war als früherer Beruf Rechnungsrat, in der Rubrik Jetziger Beruf "z. Zt. ohne Beruf" eingetragen. Er habe seit 1927 in Darmstadt-Eberstadt gewohnt.
Nach Angabe im Hessischen Regierungsblatt von 1929 wurde der "Finanzpraktikant Ernst Udluft aus Frankfurt zum überpanmäßigen Ministerialrevisor bei der Buchhaltung des Ministeriums für Kultus und Bildungswesen mit Wirkung vom 1. April 1929" berufen.
1938 wurde der inzwischen zum Ministerialoberrevisor Beförderte zum Rechnungsrat berufen.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 600 Reichsmark verurteilt.