Die Spruchkammer Darmstadt hatte ihn am 13. Dezember 1947 in die Gruppe 3 der Minderbelasteten eingeordnet.
Nachträglich ergaben sich jedoch neue Informationen, wonach er bei der SD-Dienststelle in Budapest nicht nur als Kraftfahrer, sondern als SS-Hauptscharführer als "verantwortlicher Dienst- und Einsatzführer galt". Daher beantragte der "Erste öffentliche Kläger bei der Zentralberufungskammer Hessen-Süd, Frankfurt a. M., Liebigstraße 41" am 16. Februar 1950 ein Wiederaufnahmeverfahren.
Im Jahr 1950 lief gegen ihn ein Ermittlungsverfahren, in dem ihm und anderen Körperverletzung im Amt und Aussageerpressung vorgeworfen wurde, weil sie 1933 als Mitglieder der NSDAP in Reichelsheim sich mit anderen der Körperverletzung politisch Andersdenkender schuldig gemacht haben sollen.