DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Feik, Friedrich (16.10.1891 Strebendorf Kreis Alsfeld - ...) war ein Darmstädter Kriminalbeamter.

Nach Angabe des Meldeblattes von 1946 wohnte Feik vom 1. Juli 1942 bis 16. September 1944 in Darmstadt, vom 17. September 1944 bis 15. Februar 1945 in Groß-Zimmern und ab 16. Februar 1945 wieder in Darmstadt. Als früheren Beruf gab er Kriminalinspektor, als jetzigen Beruf Lagerarbeiter an, als Wohnadresse die Taunusstraße 39.

Die Darmstädter Adressbücher verzeichneten ihn 1921 als Polizeiwachtmeister in der ehemaligen Infanteriekaserne in der Alexanderstraße 22, 1924 in der Magdalenenstraße 8, 1927 und 1929 als Kriminalwachtmeister ebendort und 1930 als Kriminalsekretär in der Soderstraße 101, 1933 als Kriminalinspektor ebendort. Ab 1934 wird er als Kriminalinspektor a. D. in der Soderstraße 101 geführt.

Dokument
Dokument unterzeichnet von Feik von 1940
(Bild anklicken zum Anzeigen des Textes) [12]

Nach Dokumenten des Hessischen Staatsarchiv wurde er am 25. Juni 1929 Kriminalsekretär und am 21. September 1932 zum Kriminalinspektor befördert.

Am 26. Oktober 1933 erfolgte auf der Grundlage des Paragrafen 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 seine Dienstentlassung. Drei Jahre später wurde diese Entlassung in eine Ruhestandsversetzung umgewandelt.

In dem Beitrag von Hartmut Bohrer [1] wird auch Feik erwähnt:

"Es ist der 16. Mai 1940 um 2.30 h nachts. Kriminalinspektor Feik und sieben weitere Beamte der Kriminalpolizei besteigen vor dem Gebäude der Kripostelle Darmstadt, Hügelstraße 31/33, einen Gefangenentransportwagen und beginnen ihre nächtliche Dienstfahrt. Ihre Ziele sind die hessischen Städte Mainz und Ingelheim. Ihr Auftrag: Die Leitung der Festnahme von Menschen, die im Herbst des Vorjahres als "Zigeuner" oder "Zigeunermischlinge" in Listen der örtlichen Polizei erfasst worden waren. "Rechtliche Grundlage" war eine Anordnung des Reichsführers SS und Chefs der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern (offizielle Abkürzung: RFSSuChdDtPol. im ReichsmarkdI) vom 17. Oktober 1939. Die Festnahmen waren am 27. April 1940 vom Vertreter des RFSSuChdDtPol. im ReichsmarkdI Heydrich angeordnet worden. Sie sollten 2.500 Personen "in geschlossenen Sippen" aus den westlichen und nordwestlichen Grenzgebieten des Reiches betreffen (1.000 Personen aus dem Gebiet der Kriminalpolizeileitstellen Hamburg und Bremen, weitere 1.000 aus dem Gebiet der Stellen Düsseldorf, Köln und Hannover sowie 500 aus dem Raum Frankfurt/Stuttgart). "Vor der eigentlichen Deportation sollten sie in Sammellagern konzentriert werden, zu denen das Zuchthaus Hohenasperg bei Stuttgart, die Kölner Messehallen und ein größerer Schuppen im Hamburger Hafen bestimmt wurden." Seit diesem Tag waren alle in Frage kommenden Polizeistellen in West- bzw. Nordwestdeutschland mit Vorbereitungen der Festnahme beschäftigt."

Dies korrespondiert auch mit einem Dokument, das im Jahr 2013 in einer Ausstellung über die Verfolgung von Sinti und Roma im Darmstädter Justus-Liebig-Haus [12] gezeigt wurde (siehe Abbildung).

Diese scheinbare Unstimmigkeit lässt sich heute leider nicht mehr aufklären. Möglicherweise führte sein Beitritt in die NSDAP 1940 zu seiner beruflichen und politischen "Rehabilitierung" in den Polizeidienst.

Im Entnazifizierungsverfahren wurde er zunächst als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 200 Reichsmark verurteilt. Im weiteren Verfahren wurde die Einstufung in "Entlastung" verändert und auch die Sühneleistung gestrichen.

Nach Dokumenten des Hessischen Staatsarchivs konnte er seine Karriere bei der hessischen Polizei bis zu einer Beförderung im höheren Polizei- und Kriminaldienst als Kriminalrat in Fulda fortsetzen.


Q: [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11], Abbildung: [12]

 

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