Nach Angabe des Meldeblattes von 1946 wohnte Feik vom 1. Juli 1942 bis 16. September 1944 in Darmstadt, vom 17. September 1944 bis 15. Februar 1945 in Groß-Zimmern und ab 16. Februar 1945 wieder in Darmstadt. Als früheren Beruf gab er Kriminalinspektor, als jetzigen Beruf Lagerarbeiter an, als Wohnadresse die Taunusstraße 39.
Die Darmstädter Adressbücher verzeichneten ihn 1921 als Polizeiwachtmeister in der ehemaligen Infanteriekaserne in der Alexanderstraße 22, 1924 in der Magdalenenstraße 8, 1927 und 1929 als Kriminalwachtmeister ebendort und 1930 als Kriminalsekretär in der Soderstraße 101, 1933 als Kriminalinspektor ebendort. Ab 1934 wird er als Kriminalinspektor a. D. in der Soderstraße 101 geführt.
Nach Dokumenten des Hessischen Staatsarchiv wurde er am 25. Juni 1929 Kriminalsekretär und am 21. September 1932 zum Kriminalinspektor befördert.
Am 26. Oktober 1933 erfolgte auf der Grundlage des Paragrafen 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 seine Dienstentlassung. Drei Jahre später wurde diese Entlassung in eine Ruhestandsversetzung umgewandelt.
In dem Beitrag von Hartmut Bohrer [1] wird auch Feik erwähnt:
Dies korrespondiert auch mit einem Dokument, das im Jahr 2013 in einer Ausstellung über die Verfolgung von Sinti und Roma im Darmstädter Justus-Liebig-Haus [12] gezeigt wurde (siehe Abbildung).
Diese scheinbare Unstimmigkeit lässt sich heute leider nicht mehr aufklären. Möglicherweise führte sein Beitritt in die NSDAP 1940 zu seiner beruflichen und politischen "Rehabilitierung" in den Polizeidienst.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er zunächst als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 200 Reichsmark verurteilt. Im weiteren Verfahren wurde die Einstufung in "Entlastung" verändert und auch die Sühneleistung gestrichen.
Nach Dokumenten des Hessischen Staatsarchivs konnte er seine Karriere bei der hessischen Polizei bis zu einer Beförderung im höheren Polizei- und Kriminaldienst als Kriminalrat in Fulda fortsetzen.