Seine berufliche Laufbahn begann er als Oberjustizsekretär und später als Justizinspektor beim Amtsgericht Darmstadt. Ab 1. Januar 1942 war er als Amtsanwalt bei Amtsanwaltschaften Darmstadt, Friedberg und Gießen tätig.
Nach Angabe der Entnazifizierungskartei war Fey am 1. Mai 1933 der NSDAP beigetreten. Von 1933 bis 1935 gehörte er auch zur Schlägerbande SA. Dort hatte er den Dienstrang eines SA-Mannes. 1935 trat er aus den Autoren unbekannten Gründen aus der SA aus.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 100 Reichsmark verurteilt.
Nach dem Krieg wurde er Erster Oberamtsanwalt in Darmstadt.
siehe Richter und Staatsanwälte vor 1945 und solche vor 1945 und nach 1945