Im Darmstädter Adressbuch von 1917 wurde sein Dienstgrad mit Hauptmann, von 1924 bis 1930 mit Polizei-Major, 1935 mit Oberstleutnant der Landespolizei, 1936 bis 1937 mit Kommissarischer Polizeidirektor und Oberst a. D., 1940 mit Polizeidirektor und Oberst der Landespolizei a. D. und schließlich 1941 bis 1942 mit Polizeipräsident, Oberst der Landespolizei a. D. angegeben.
Nach Angabe der Entnazifizierungskartei hatte Geppert seine Aufnahme in die NSDAP bereits am 21. September 1927 abgegeben. Das Eintrittsdatum wird jedoch mit 1. Mai 1937 angegeben.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 1.200 Reichsmark verurteilt.
Nach 1945 wohnte er im Heinrichswingertsweg 17.