Er hatte am 15. Februar 1934 an der Universität Gießen eine juristische Dissertation über "Die rechtliche Stellung des geschäftsführenden Gesamtministeriums nach der hessischen Verfassung vom 12. Dezember 1919" vorgelegt.
Glaser war am 25. September 1933 der NSDAP-Schlägerbande SA beigetreten und nach Ende der Aufnahmesperre am 1. Juli 1937 auch der NSDAP.
Nach Angabe des Meldeblattes von 1946 wohnte er seit 1941 in Darmstadt. Als Adresse war der Schubertweg 14 angegeben. Die Frage nach dem früheren Beruf blieb unbeantwortet, als jetzigen Beruf gab er Landgerichtsrat an.
Glaser war Kriegsteilnehmer im Rang eines Oberleutnants.
Das Adressbuch der Stadt Darmstadt von 1949 führte ihn als Landgerichtsrat im Schubertweg 14.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 600 Reichsmark verurteilt.