Hamberger besuchte in Hahn die Volksschule und bildete sich nach eigenen Angaben "durch Selbst- und Privatunterricht weiter". Nach der Schulentlassung arbeitete er im väterlichen Betrieb. Der Vater war Landwirt und Bäckermeister.
1911 trat er freiwillig in die 6. Kompanie des 1. Großherzoglich Hessischen Leibgarde-Infanterie-Regiment Nr. 115 ein. Im Herbst 1912 wurde er Gefreiter und 1913 Unteroffizier. Im Oktober 1914 "rückte" er freiwillig "ins Feld".
Erstmals im Darmstädter Adressbuch von 1916 wurde er als Offizier-Stellvertreter, wohnhaft in der Karlstraße 115 geführt. Im Jahr 1921 wurde er als Oberleutnant bei der Sicherheitspolizei, 1924 als Polizeihauptmann geführt, 1933 als Polizeimajor. Interessant ist, dass er in den Adressbüchern von 1934 und auch 1935 immer noch als Polizeimajor, wohnhaft in der Alicenstraße 16, geführt wurde. In den Jahren 1936 und 1937 wohnte der Polizei-Major a. D. in der Soderstraße 110 und in den Jahren 1940 folgende im Herdweg 71.
Hamberger hatte 1924 an der Frankfurter Universität eine wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Dissertation mit dem Thema "Die Wiederertüchtigung unserer Kriegsbeschädigten und ihre Neueinordnung in Staat- und Wirtschaft" vorgelegt (siehe Abbildung). 1926 veröffentlichte er die Schrift "Grundriß des Gewerberechts" im Darmstädter Sachs-Verlag. 1932 legte er das 259 Seiten dicke Werk "Deutsche Staatsbürgerkunde. Anhang: Repetitorium der Staatsbürgerkunde (500 Prüfungsfragen)" bei Waitz in Darmstadt vor.
Über Hambergers Rolle im Nationalsozialismus gibt es widersprüchliche Aussagen. Fest steht, dass er im März 1933 von seiner Funktion als Polizei-Major beurlaubt wurde. Er wandte sich daher mit einem Schreiben vom 17. März an den Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen, Dr. Werner Best, und bat darin um Angabe der Gründe für seine Beurlaubung. Er gab an, früher in der SPD gewesen zu sein. Des weiteren schrieb er wörtlich:
Er schrieb weiter an Best, dass er am Fackelzug (der Nazis) teilgenommen habe und eine Hakenkreuzfahne kaufte, um sie an der Kaserne hochzuziehen und vor seinen Beamten eine "entsprechende Ansprache" hielt.
Er nahm auch zur Frage seiner SPD-Mitgliedschaft Stellung. Nach vielen weitere Schilderungen seiner Laufbahn bis 1920 - er kannte bis dahin weder eine Gewerkschaft noch eine Partei! - "ließ ich mich damals (schutzsuchend) bewegen, in die Sozialdemokratische Partei einzutreten". 1924 sei er aus der SPD ausgetreten und habe bis dahin zwei bis drei Versammlungen dieser Partei besucht.
Am 1. April 1931 sei er zum Polizei-Major unter gleichzeitiger Ernennung zum Ausbildungsleiter der Hessischen Landespolizeischule befördert worden. Zum Schluss bat er den "Herrn Staatskommissar, seinen Fall unter Berücksichtigung meiner Darlegungen baldmöglichst prüfen und mich wieder in meine mir lieb gewordene Tätigkeit an der Landespolizeischule ... einsetzen zu wollen".
Staatskommissar Dr. Best blieb bei seiner Entscheidung. Hamberger wurde unter dem 27.6.1933 von Best mitgeteilt, "daß die vom Hessischen Gesamtministerium unter dem 29.4.1933 getroffene Entscheidung gemäß § 7 des Reichsgesetzes vom 7.4.1933 unter Ausschluß des Rechtsweges endgültig erfolgt ist".
Die Besoldungsblätter der Hessischen Staatshauptkasse der Jahre 1933 bis 1945 dokumentieren Bezügezahlungen an Polizei-Major a. D. Hamberger vom monatlich zwischen 340 bis 405 RM.
Am 15. Mai 1944 teilte "Der Reichsstatthalter" dem Wehrbezirkskommando in Darmstadt mit, "daß die nachstehenden entlassenen ehemaligen Polizeioffiziere für eine Wiederverwendung in der Ordnungspolizei nicht in Frage kommen". Zu den fünf genannten Personen gehörte auch Dr. Bamberger, Philipp, Major der Schutzpolizei a. D..
Nach 1945 versuchte Hamberger seine Rückkehr in den Polizeidienst zu erreichen. Bereits am 24. Mai 1945 wandte er sich an die Hessische Landesregierung zwecks "Rehabilitierung des Polizei-Majors a. D. Dr. Robert Philipp Hamberger, Darmstadt, z. Zt. Unter-Sensbach i. Odw.". Er schilderte darin seine Entlassung "durch die Naziregierung" und seine Lebensbedingungen in dieser Zeit. "... da es mir nach Lage der Dinge selbstverständlich erschien, daß ich das Recht auf Wiederherstellung meiner Ehre als Hessischer Staatsbeamter besitze" schrieb das ehemalige NSDAP-Mitglied. "Ich habe auch später nie eine Verbindung zur NSDAP aufzunehmen versucht" schrieb er weiter. Die Hessische Landesregierung tat sich mit dem Fall "Hamberger" offensichtlich schwer.
Dessen ungeachtet hatte Hamberger im "Meldebogen aufgrund des Gesetzes zu Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5.3.1946" jede Mitgliedschaft in NS-Organisationen - mit Ausnahme von NSV, NSKOV und Reichsluftschutzbund - bestritten, siehe Abbildung.
Der Regierungspräsident Hessen ließ die Vita Hamberger untersuchen. In einem Bericht des Regierungsdirektors Faber vom 27. Dezember 1945 an Regierungspräsident Dr. Ludwig Bergsträsser hieß es abschließend: "Die von ihm beantragte Rehabilitierung muss daher abgelehnt werden".
Der weitere Gang des Verfahrens ist mit vielen "Eigentümlichkeiten" versehen. So berichtete Regierungsdirektor Faber in einem separaten Schreiben vom 27. Dezember 1945 an Bergsträsser von verschwundenen Personalakten. Hamberger sei inzwischen "in den Dienst des Regierungspräsidenten Wiesbaden (getreten) und kam dann in die Regierung Gross-Hessens. - Er ist z. Zt. dort als stellvertretender Polizei-Dezernent im Innenministerium tätig." Ab 1. August 1945 war bei der Bezirksregierung in Wiesbaden wieder tätig, hieß es in einem anderen Dokument. Fast zeitgleich vorgelegte Zeugenaussagen vom 14. Dezember 1945 zeichneten ein anderes Bild. Während der Bürgermeister von Unter-Sensbach von den Verbindungen Hambergers zu den Spitzen der örtlichen NSDAP berichtete und ein weiterer Zeuge, ein Viehhändler und Landwirt aus Unter-Sensbach, ebenso von einem "nazifreundlichen" Hamberger.
Am 13. April 1946 berichtete das Darmstädter Echo unter der Überschrift "Gross-hessischer Polizeichef schwer belastet", siehe Abbildung.
In einem Protokoll vom 29. April 1946 nahm auch die Tochter des von den Nazis ermordeten Innenminister Wilhelm Leuschner, Frau Kaete-Bachmayer-Leuschner Stellung:
Anmerkung: Minister Leuschner wohnte in der Alicenstraße 11 und Hamberger in der Nr. 16
In den Wirren der Zeit nach dem Krieg ist es Hamberger offenbar gelungen, kurzzeitig wieder in den Dienst des im Aufbau begriffenen Landes Hessen trotz seiner NSDAP-Zugehörigkeit zu gelangen.
Aufschlussreich ist ein Artikel eines Redakteurs des Darmstädter Echos, der es offenbar vorzog, vor dem Verfassen eines Lobesartikels nicht in das Reaktionsarchiv zu schauen. Denn aus Anlass Hambergers 75. Geburtstags veröffentlichte das Darmstädter Echo am 2. April 1966 den Dreispalter "Zwei erfolgreiche Karrieren - Dr. Robert Ph. Hamberger wird morgen 75 Jahre alt". Darin hieß es:
Der verheiratete Hamberger hatte drei Kinder (Hildegard 20.4.1916, Paul 30.3.1929, Irmtraud 31.10.1940). Hamberger wohnte 1946 zunächst in Wiesbaden, Alwinenstraße 21. Das Darmstädter Adressbuch von 1949 führte ihn als "Kommandeur der Hessischen Landespolizei i.R." im Rosenhöhweg 15 und mit Wohnung in der Pallaswiesenstr.26.