Nach Koppel war Keller vor 1945 Oberstabsrichter in der NS-Wehrmacht und nach 1945 seit Oktober 1957 Landgerichtspräsident in Marburg.
Zu Beginn zitiert Koppel aus einer Bewerbung Kellers:
An den Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Berlin, Tirpitzufer.
Unter Erneuerung seines Gesuches vom 29. März dieses Jahres bittet der Unterzeichnete gehorsamst um Übernahme in den höheren Heeresjustizdienst. Die Ernennung zum Gefreiten der Reserve und der Vorschlag zum Offiziersanwärter des Beurlaubtenstandes ist nach Ableistung von zwei achtwöchigen Ausbildungskursen bei Ergänzungsbataillon 53 in Gießen erfolgt. Führungszeugnisse aus beiden Lehrgängen liegen an, auf den mit dem ersten Gesuch eingereichten Lebenslauf wird Bezug genommen. Otfried Keller"
Koppel zitiert weiter aus einem "Befähigungsbericht seitens des Oberkriegsgerichtsrats des Dienstaufsichtsbezirks 2, Kassel, Hermannstraße 1 vom 3. Oktober 1938":
Unter der Überschrift "Beurteilung" zitiert Koppel aus einer Stellungnahme des Divisionskommandeurs der 26. Infanteriedivision an den Oberkriegsgerichtsrat beim Panzerarmeeoberkommando 2 vom 21. November 1942:
Unter "Personalangaben (1943)" zitiert Koppel:
Im Meldezettel von 1946 gab Keller an, seit 1. November 1943 in Darmstadt zu wohnen. Als Wohnung gab er die Gabelsbergerstraße 29 an. Von 1936 bis 1943 hab er in Köln gewohnt.
Bei Tenhumberg wurde er als "NS-Todesrichter" bezeichnet.
Im Handbuch 1953 wird Dr. Otfried Keller als Oberregierungsrat im Hessischen Justizministerium geführt mit Datum 1. Juli 1952. Im Handbuch 1954 wird er immer noch als ORR im Hessischen Justizministerium geführt, jedoch ohne Dr. Titel. Im Handbuch der Justiz 1974 erscheint Keller - ohne Dr. Titel - als Präsident des Landgerichts Marburg mit Datum vom 25. Oktober 1957.
Im Justizreport des Landgerichts Darmstadt von 1985 beschäftigt sich Landgerichtspräsident a. D. Otfried Keller in einem Aufsatz mit dem Thema "Das Wiedererstehen der Darmstädter Justizbehörden vor 40 Jahren - Einer, der dabei war, erinnert sich". Ohne jede kritische Reflexion über die Rolle der Justiz im Nationalsozialismus oder gar die eigene - auch nicht im Ansatz. Er lässt in diesem Beitrag auch wissen, dass die "amerikanischen Militärbehörden schon in den Monaten März und April 1945 den Darmstädter Staatsanwalt Dr. Karl Specht als Berater herangezogen" hätten. Dieser Dr. Specht habe gewusst, "daß ich 'unbelastet' war, wie man das damals nannte, ... ". Er sei am 18. Juli 1945 als Staatsanwalt vereidigt worden. Sein beruflicher Werdegang habe ihn 1950 zur Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt und 1951 in das Justizministerium geführt. Erst 1955 sei er an das Landgericht Darmstadt zurückgekehrt. Schließlich sei er im Oktober 1957 nach Marburg versetzt worden.
Bei einer Bundestagsanhörung 1995 über die Wehrmachtsjustiz durfte Keller, benannt von der CDU, seinen "Sachbeitrag" leisten. Die Zeitung TAZ vom 30. November 1995 kommentierte: "Für die anwesenden Opfer der NS-Militärjustiz waren die Ausführungen des ehemaligen Nazi-Militärrichters Otfried Keller kaum zu ertragen: Kriegsrichter seien ein "echtes Organ der Rechtspflege" gewesen, die Verfahren vor den Kriegsgerichten hätten sich für die Angeklagten "segensreich ausgewirkt".
Im Entnazifizierungsverfahren wurde Keller als "nicht betroffen" eingeordnet.
Kellers Grabstätte befindet sich auf dem Alten Friedhof in Darmstadt.