Walter Köbel besuchte das Realgymnasium in Darmstadt, wo er 1936 das Abitur ablegte. Nach dem Abitur war er 1936 kurzzeitig beim Reicharbeitsdienst in Alsfeld eingesetzt.
Als vierzehnjähriger war er am 1. Mai 1932 der Hitler-Jugend beigetreten und nahm im Sommer 1934 an einer Ausbildung zum HJ-Führer teil. Von 1936 bis 1939 studierte Köbel Rechtswissenschaften an den Universitäten in Frankfurt am Main und Göttingen.
Am 1. Januar 1937 trat er der NSDAP bei. Zwei Jahre später wurde er am 28. August 1939 zur Wehrmacht eingezogen, jedoch zur Prüfung des sogenannten Notexamens am 6. September 1939 vor dem Oberlandesgericht Darmstadt beurlaubt.
Im November 1940 schrieb er sich an der Frankfurter Universität erneut ein, um bei dem Rechtswissenschaftler Friedrich Giese - der eine SS-Fördermitgliedschaft unterhielt - zu promovieren. 1941 legte er die Dissertation über "Die Rechtsform des Winterhilfswerkes" vor und wurde zum Dr. jur. promoviert. Auch hierfür wurde er mehrfach vom Kriegsdienst beurlaubt.
In seiner Dissertation schreibt er unter anderem (zit. nach Kühn):
Doktorvater Giese lobt denn auch die Arbeit in seinem Gutachten (zit. nach Kühn):
1942 trat er dem NS-Rechtswahrerbund (NSRB) bei und wurde zum Regierungsreferendar ernannt, ein Jahr später zum Regierungsassessor. Von Mai bis Oktober 1944 war er am Oberlandesgericht in Posen (heute Poznań) eingesetzt. Köbel war bis 1945 Soldat in der Wehrmacht, lediglich unterbrochen durch Beurlaubungen. Sein letzter Rang war Feldwebel.
Nach 1945 war er von Juni 1945 bis Februar 1946 in US-amerikanischer Gefangenschaft. Bereits am 12. April 1946 gelang ihm die Rückkehr in den Staatsdienst als Regierungsassessor und Stellvertreter des Landrats in Büdingen. Am 17. Februar 1947 gab er seinen Entnazifizierungsfragebogen ab. Da er seine NSDAP-Mitgliedschaft verschwieg, galt er als unbelastet und wurde am 3. Mai 1948 in das Hessische Innenministerium abgeordnet. Als sich der Betrug herausstellte, wurde er wegen Fragebogenfälschung zu neun Monaten Haft verurteilt, die er im Gefängnis in Dieburg verbrachte. Er wurde bereits nach fünf Monaten am 20. November 1948 entlassen.
Nach der Haftentlassung war er kurzzeitig als freiberuflicher Jurist tätig und übernahm 1950 die Leitung des gerade gegründeten Freiherr vom Stein-Instituts, einer Fortbildungsstätte des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, das staatsbürgerliche Bildungsarbeit, Grundlagen der demokratischen Kommunalverfassung und Selbstverwaltung vermittelte. Zeitgleich hatte er sich der Sozialdemokratischen Partei angeschlossen.
Vier Jahre später wurde er einstimmig (bei Enthaltung der KPD) zum Bürgermeister der Stadt Rüsselsheim gewählt und 1960 für 12 Jahre wiedergewählt.
Im 1986 erschienenen Handbuch von Lengemann [2] heißt es - wie üblich die NS-Zeit elegant überspielend - zu Köbel:
Als durch die verdienstvolle Studie von Klausch 2011 [1] die NSDAP-Mitgliedschaft vieler hessischer Politiker öffentlich wurde, beschloss die Rüsselsheimer Stadtverordnetenversammlung einen von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingebrachten Antrag vom 16. Juni 2011, der einen Bericht anforderte, "der das politische Leben und die Publikationen des ehemaligen Rüsselsheimer Bürgermeisters und Landtagsabgeordneten Dr. Walter Köbel darlegt ...".
Das Ergebnis war eine Studie von Sabine Kühn [3], die seine NS-Vergangenheit detailliert belegt. Sie wurde 2013 vorgelegt und führte zur Umbenennung der 1972 fertiggestellten "Walter-Köbel-Halle" in Rüsselsheim.