evangelisch, ledig, Stud. (Bonn), Landgerichtsrat, Partei-Eintritt 1.5.1933, NSKK 33-45, Truppführer, Mitgliedsnummer 2.233.609, Ortsgruppe Steinberg, wohnhaft Herdweg 53 (gestrichen) Steinbergweg 32 (gestrichen), ...weg 35, Weihnachtsamnestie.
Auf einem angehängten A5-Blatt steht der folgende maschinenschriftliche Vermerk:
Kriminalabteilung 11 K. Darmstadt 27.9.1971, An Abt. C im Hause:
1. Ausweislich der hier vorhandenen Kartei war Dr. Helmut Köhler, geb. 11.3.1912 in Darmstadt, von 1933-45 Mitglied des NSKK, letzter Dienstgrad Truppführer
2. Von hier können keine Bedenken geltend gemacht werden, die gegen eine Verleihung des Bundesverdienstkreuzes sprechen. Hier sind keine Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, daß sich Dr. Köhler als überzeugter Anhänger des nationalsozialistische Regimes zu erkennen gab oder dass er besondere Aktivitäten im Sinne dieses Regimes entwickelte. Im Auftrag Unterschrift (unleserlich)
Hierzu passt die Meldung in Wikipedia: "28. Juli 1972 Verdienstkreuz 1. Klasse Dr. Hellmut Koehler, Unternehmer, Darmstadt".
Nach Angabe des Meldeblattes von 1946 wohnte Köhler seit 1912 in Darmstadt. Als Familienstand war ledig, als jetziger Beruf kaufmännischer Angestellter und als aktuelle Adresse Jahnstraße 89 angegeben. Die Rubrik früherer Beruf blieb leer.
In den Darmstädter Adressbüchern ist Koehler (Köhler) erstmals 1940 verzeichnet als "Koehler, Helmut, Dr. jur., Herdweg 53, F 5689". Die Ausgaben von 1941 und 1942 bezeichnen ihn ebendort als Gerichtsreferendar.
In der Schrift "Brauerei Wilhelm Rummel Darmstadt - Werdegang und heutige Gestalt eines Darmstädter Familienbetriebes" von 1957, das Geleitwort war von Helmut Koehler unterzeichnet, wird relativ ausführlich auf die Geschichte der Brauerei eingegangen. Im Stammbaum wird auch "Hellmut Koehler *1912" erwähnt. Im Kapitel "Wiederaufbau nach 1945" heißt es:
Der promovierte Jurist Koehler, hatte am 25. Juli 1935 an der Universität Erlangen seine juristische Dissertation zu dem Thema "Die Rechtsstellung des Unternehmers und Führers des Betriebes. (Unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses beider Funktionen zueinander und die durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit gegebenen Möglichkeiten ihrer Trennung" vorgelegt.
Zur Erläuterung:
Das "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" wurde am 20. Januar 1934 vom Reichstag beschlossen. "Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird das Wirtschaftsleben gleichgeschaltet und in Unternehmen das Führerprinzip eingeführt. Vorgesetzte verfügen über absolute Befehlsgewalt, die Untergebenen sind zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Damit sind das Recht und die Möglichkeit zur Beschwerde stark eingeschränkt, das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer ist völlig abgeschafft. Kraft des Gesetzes werden die letzten noch verbliebenen demokratischen Rechte innerhalb des Betriebes beseitigt."
Auf der Homepage "unser braustuebl" lesen wir unter dem Jahr 1947:
"Dr. Hellmut Koehler tritt in die Geschäftsleitung ein, zu seinem Onkel Heinrich Rummel und der Witwe von Wilhelm Rummel jr. Gemeinsam wird die Brauerei auf einen neuen Kurs ausgerichtet – für die Aufgaben einer neuen Zeit. Noch in diesem Jahr feiern alle das 100-jährige Jubiläum der Brauerei".
An dieser Stelle ist aber auch zu erwähnen, dass sich im Braustübl von 1934 bis 1936 eine Widerstandsgruppe traf.
Ob der "Führer" des Betriebes hiervon wusste oder es ein stilles Einvernehmen gab, wissen wir nicht.
Das Darmstädter Adressbuch von 1949 verzeichnete ihn als Prokurist im Alexandraweg 35.
Die Grabstätte des Brauereibesitzers befindet sich auf dem Alten Darmstädter Friedhof.