Als Berufsangabe war "Stadtinspektor z. Wv." und als Anschrift die Ahastraße 20 angegeben. "Zur Wiederverwendung" (z. Wv.) bedeutete, dass über seine endgültige Wieder-Einstellung in den öffentlichen Dienst noch nicht entschieden war.
Im Meldeblatt von 1946 dagegen lautete der Eintrag unter "Jetziger Beruf" Stadtinspektor ohne die Einschränkung "zur Wiederverwendung".
Seit 15. Januar 1947 wohne er in Darmstadt, Rheinstraße 102. Dies war das Internierungslager (siehe Abbildung oben).
Bis 30. Oktober 1940 habe er in seinem Geburtsort gewohnt, danach bis 30. Mai 1944 in Kattowitz.
Marbach schloss sich wohl sehr bald nach seinem Zuzug nach Darmstadt der FDP an, denn mit Schreiben vom 31. Mai 1950 schlug die FDP-Landtagsfraktion als Nachfolger von Heinrich Rodemer den Flüchtling Marbach als Vertreter für den Beschwerdeausschuss vor (siehe Abbildung).
1952 benannte ihn die FDP-Landtagsfraktion als ihren nichtgeschädigten Vertreter im Beschwerdeausschuss nach § 310 des Lastenausgleichsgesetzes. Auf Grund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl war Marbach von 1952 bis 1953 FDP-Stadtverordneter, trat 1953 aus der Fraktion aus, wurde also ein fraktionsloser Stadtverordneter, verlies aber im gleichen Jahr auch die FDP.
Da Marbach Mitglied einer nationalsozialistischen Partei und/oder Organisation angehört hatte, musste er sich in einem Entnazifizierungsverfahren verantworten.