DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Parteien im Faschismus Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 kam es noch am selben Tag zu einer ersten Protestversammlung der Darmstädter KPD auf dem Schillerplatz. Es folgten fast täglich Kundgebungen der linken Parteien KPD und SPD. So sprach zum Beispiel Innenminister Leuschner (SPD) am 19. Februar 1933 vor rund 10.000 Menschen auf dem Marienplatz.

Bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 entfielen auf die

Partei Stimmen Anteil
NSDAP 17,3 Millionen 43,9 %
SPD 7,2 Millionen 18,3 %
KPD 4,8 Millionen 12,3 %
Zentrum 4,4 Millionen 11,2 %
DNVP 3,1 Millionen 8,0 %
BVB 1,1 Millionen 2,7 %
Sonstige 1,4 Millionen 3,6 %

Durch Gesetz vom 13. März 1933 wurden der KPD die Reichstagsmandate einfach aberkannt, ihre führenden Funktionäre, sofern sie nicht schon vor der Wahl verhaftet oder geflohen waren, in Haft genommen.

'Gesetz gegen die Neubildung von Parteien' vom 14. Juli 1933
"Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli 1933 [3]
In der ersten Reichstagssitzung am 23. März 1933 legte Hitler sein Ermächtigungsgesetz vor. Außer der NSDAP und der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) gaben ihm auch die Deutsche Volkspartei (DVP), die Deutsche Demokratische Partei (DDP), das Zentrum (die als Vorgängerpartei der heutigen CDU gilt), die Bayerische Volkspartei (BVP) und die Splittergruppen ihre Zustimmung. Niemand aus ihren Reihen stimmte dagegen oder enthielt sich der Stimme. Auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuß (FDP) stimmte dem Ermächtigungsgesetz zu. Allein die 94 anwesenden Abgeordneten der SPD stimmten gegen das Ermächtigungsgesetz. Die Kommunisten konnten nicht mehr dagegen stimmen.

Wenige Monate später, am 14. Juli, wurde die Auflösung aller Parteien außer der NSDAP durch das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" verfügt (siehe Abbildung).

Bereits am 22. Juni erfolgte das Verbot der SPD, danach erfolgte die rasche Selbstauflösung (!) der übrigen Parteien:

Die DNVP (deren Abgeordnete in die NSDAP-Fraktion aufgenommen wurden), die DVP am 27. Juni, die DDP am 28. Juni, die BVP am 4. Juli und das Zentrum am 5. Juli 1933.

Dem folgten Gesetze über die Einziehung sogenannten volks- und staatsfeindlichen Vermögens, die 44 Organisationen aufzählten, deren Vermögen einzuziehen sei. Alle Beschäftigten, die der SPD oder KPD angehörten, mussten folgende schriftliche Erklärung abgeben:

"Ich erkläre, daß ich keinerlei Beziehung mehr zu der sozialdemokratischen / kommunistischen Partei und ihren Hilfs- und Ersatzorganisationen sowie ihren Vertretern im Ausland unterhalte."

Somit war die NSDAP die einzige Partei in Deutschland. Kommunisten und Sozialdemokraten arbeiteten im Untergrund und gingen mit ihren Parteileitungen ins Ausland.


Q: [1] [2] [3] [4] [5] [6], Abbildung: [3]

 

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