Der Vater von Ernst Stroh hieß ebenfalls Ernst Stroh und wurde am 21. Januar 1882 geboren. Er wurde erstmals im Adressbuch von 1907 als nicht promovierter Zahnarzt in der Großen Ochsengasse 12 geführt:
In der Folgezeit zog er mehrmals um, so in die Schulstraße 8 (1908), Wilhelminenstraße 21 (1909) und ab 1911 in das eigene Haus in der Heidelberger Straße 7 (1911 bis 1918).
Das Adressbuch von 1921 führt nun in der Heidelberger Straße 7 einen promovierten Zahnarzt Ernst Stroh, bei dem es sich aber nicht um den am 11. August 1907 geborenen Sohn gleichen Vornamens handeln kann. Entweder hat der Vater nochmal promoviert oder es handelt sich um einen Fehler.
Ernst Stroh jun. hatte ebenfalls Zahnmedizin studiert und legte 1933 seine zahnmedizinische Dissertation an der Universität Frankfurt am Main über das Thema "Klinische Beobachtungen über Gingivitis gravidarum" vor.
Ab der Wahlperiode 1930/33 gehörte dem Stadtrat ein Dr. Ernst Stroh, Zahnarzt, an. Er war Mitglied des Stadtrats bis mindestens 1937.
Ein promovierter Zahnarzt Ernst Stroh wird nun in den Adressbüchern bis 1937 in der Sandstraße 20 geführt, ab 1924 als Eigentümer der Liegenschaft.
Das Adressbuch von 1936 nennt Dr. Ernst Stroh, wohl jun., auch als Leiter des Amtes für Volksgesundheit.
Ab 1940 führt ihn das Adressbuch als Bürgermeister der Gemeinde Weiterstadt:
und gleichzeitig weist ein Eintrag auf seine zahnärztliche Tätigkeit hin:
Auch im Darmstädter Adressbuch wird er geführt:
Von beiden Zahnärzten mit Namen Ernst Stroh existiert eine Spruchkammerakte, das heißt, sie waren Mitglied der NSDAP oder einer der Unterorganisationen. Gegen Ernst Stroh jun. wurde 1947 ein Ermittlungs- und Strafverfahren wegen der Beteiligung an Judenpogromen in Weiterstadt in der Reichspogromnacht 1938 geführt.
Nach dem Krieg wurde er zwar 1949 nochmal im Adressbuch geführt, einem anderen Dokument zufolge war er 1946 nach Elsfleth/Krs. Wesermarsch verzogen.