Zuvor war der Jurist Dahlem 1913 als Referendar-Assessor beim Kreisamt Heppenheim, nach 1918 in Mainz Regierungsrat bei der Reichsvermögensverwaltung für die besetzten rheinhessischen Gebiete tätig.
Nach Jaekel wurde er "im Zuge der NS-Politik ... 1934 zwangsweise pensioniert. Seitdem war er als Anwalt in Darmstadt tätig". Dies wird auch im Adressbuch von 1935 mit dem Eintrag:
bestätigt.
Ausweislich der Entnazifizierungskartei trat Dahlem am 1.6.1940 der NSDAP bei und wurde im Rahmen der Entnazifizierung als Mitläufer klassifiziert und mit einer Sühne von 2.000 Reichsmark belegt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg ließ er sich - seit ca. 1949 - als Rechtsanwalt in Darmstadt nieder. Der Synagogenbrandstifter Heinrich Kissinger wurde von ihm als Anwalt verteidigt.
Von 1950 bis 1958 war Dahlem Vorsitzender des Jagdclubs Darmstadt e. V..
Dahlem ist auf dem Alten Friedhof begraben.