Nach Angabe der Entnazifizierungskartei war er am 24. April 1933 der NSDAP und am 12. Mai 1933 auch deren Schlägerbande SA beigetreten. In der SA hatte er den Dienstrang eines Sturmhauptführers.
Kissinger war in der NS-Zeit bei den Brandanschlägen, auf Darmstädter Synagogen am 9. November 1938 führend beteiligt.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er unter anderem zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt.
Die Große Strafkammer des Landgerichts Darmstadt hatte Kissinger am 22. Oktober 1946 wegen "Landfriedensbruch und Brandstiftung und Sachbeschädigung zu sieben Jahren Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre verurteilt, unter Anrechnung von 3 Monaten Untersuchungshaft".
In diesem Verfahren wurde er von dem früheren Vizepräsidenten der Evangelischen Landeskirche in Darmstadt, Georg Dahlem, der nach 1945 als Rechtsanwalt tätig war, vertreten. Herr Dahlem war ab 1940 Mitglied der NSDAP.
Kissinger war "einige Jahre bis 1938 als Rechnungsrat bei unserer Behörde tätig", heißt es in einem Schreiben der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 1. Juni 1949, im Betreff "Gnadengesuch für Regierungsamtmann a. D. Heinrich Kissinger, Griesheim", unterzeichnet von Oberkirchenrat Heinrich Quack.
In einem weiteren Schreiben der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 21. November 1949 plädiert Herr Oberkirchenrat Heinrich Quack erneut für eine Freilassung. Kissinger sei "unverhältnismäßig hart bestraft" worden.
Herr Quack war am 1. Mai 1937 der NSDAP beigetreten, nachdem er sich bereits am 8. November 1933 deren Schlägerbande SA angeschlossen hatte.