Nach Angabe im Meldeblatt von 1946 wohnte er seit 1. März 1939 in Darmstadt, Jahnstraße 133 (gestrichen), Dachsbergweg 15. Sein früherer Beruf wurde mit Oberstaatsanwalt, sein jetziger Beruf mit Bürohilfsarbeiter angegeben. Vom 1. Juli 1942 bis 11. September 1944 habe er in der Ohlystraße 40 gewohnt.
Das Darmstädter Adressbuch von 1940 [5] führte einen Friedrich Depenthal als Oberstaatsanwalt in der Ohlystraße 40, die Ausgaben von 1941 und 1942 nannten nunmehr als Beruf Generalmajor.
In Form et al. [4] wird ein von Depenthal unterzeichnetes Schreiben der Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Darmstadt vom 19. Juni 1944 als Faksimile abgedruckt (siehe Abbildung), in dem an den Reichsjustizminister in Berlin in der Strafsache gegen Jakob Dahlen aus Mainz wegen "Volksschädlingsverbrechen pp." berichtet wurde, dass das Sondergericht Darmstadt den Angeklagten "als Volksschädling zum Tode verurteilt" habe.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde dieser an mindestens einem Todesurteil beteiligte Oberstaatsanwalt als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 1.000 Reichsmark verurteilt.