DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Mayer, Ernst (10.3.1872 Mainz - 19.6.1943 Arbeits- und Erziehungslager Frankfurt am Main-Heddernheim), Sohn des Kaufmanns Ludwig Mayer, legte in am 21.7.1891 in Mainz das Abitur ab und studierte anschließend in Straßburg, Berlin, München und Marburg Rechtswissenschaften. Er belegte aber auch Vorlesungen der Nationalökonomie, Philosophie und Literatur.

Mayer stammte zwar aus einer jüdischen Familie, trat aber 1899 zu der evangelischen Religionsgemeinschaft über und heiratete 1905 Elisabeth Aull, die Tochter eines Mainzer Kaufmanns. Aus dieser Ehe gingen zwei Söhne hervor, der am 15.10.1905 geborene (Dr.) Hans Mayer, der später Präsident der Hessischen Brandversicherungskammer in Darmstadt wurde und der am 23.7.1908 geborene (Dr.) Clemens Mayer, der als Gynäkologe in Bonn arbeitete.

Die erste juristische Staatsprüfung legte Mayer 1894 mit "Gut" ab, die zweite juristische Staatsprüfung 1898 ebenfalls mit "Gut". Bereits 1896 hatte er mit einer Arbeit über Staatsgewalt und Gesetzgebung in Elsaß-Lothringen an der Universität Marburg zum Doktor der Rechte promoviert.

Im Jahr 1904 wurde er in Mainz zum Staatsanwalt, 1912 zum Amtsgerichtsrat und 1920 zum Landgerichtsrat ernannt. Zum Oberlandesgerichtsrat am OLG Darmstadt wurde Mayer 1925 ernannt.

Während des Ersten Weltkrieges war er vorübergehend mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines zum Heeresdienst einberufenen Staatsanwalts in Mainz beauftragt.

Die Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1933 hatte für Mayer unmittelbare Folgen: "Der Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht in Darmstadt Dr. Ernst Mayer ist durch Urkunde des Herrn Reichsstatthalters in Hessen mit Wirkung vom 1. Oktober 1933 auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner dem Staate geleisteten langjährigen treuen Dienste und des im nationalen Interesse bekundeten Opfersinns mit dem gesetzlichen Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt worden." So liest sich die Mitteilung im Hessischen Regierungsblatt vom 11.7.1933 über das Ausscheiden Mayers aus dem Justizdienst.

Der zuständige Staatssekretär Jung hatte am 6.6.1933 an eine Reihe höherer, mittlerer und unterer Justizbeamter, die wenige Jahre vor ihrer Pensionierung standen, die Aufforderung gerichtet, freiwillig ihre vorzeitige Versetzung in den endgültigen Ruhestand zu beantragen. Hiermit sollte für die "geistig revolutionäre Kraft der neuen nationalen Bewegung" auch im Justizdienst Platz geschaffen werden.

Seit seinem Ausscheiden aus dem Justizdienst bis Frühjahr 1943 konnte Mayer relativ unbehelligt - trotz der seit 1933 angelaufenen antisemitische Hetze und Verfolgung - in Darmstadt leben. Doch am 17. März 1943 wurde er auf Betreiben des Gestapo-Kriminalsekretärs Georg Dengler sowie des Leiters der Gestapo Darmstadt Robert Mohr festgenommen und nach Aufnahme im Landgerichtsgefängnis Rundeturmstraße in das Arbeits- und Erziehungslager Frankfurt-Hedderheim verschleppt.

Die beiden Gestapo-Beamten Dengler und Mohr standen in den 1950er und 1960er Jahren vor Gericht und wurden verurteilt.

Im Gedenken an Mayer wurde am 15.3.2010 vor seiner letzten frei gewählte Wohnadresse in der Jahnstraße 130 ein Stolperstein verlegt.

Q: [1] [2]

 

zurück zur Übersicht