DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Mayer, Ernst
(10.3.1872 Mainz - 19.6.1943 Arbeits- und Erziehungslager Frankfurt am Main-Heddernheim),
Sohn des Kaufmanns Ludwig Mayer, legte in am 21.7.1891 in Mainz das
Abitur ab und studierte anschließend in Straßburg, Berlin, München und
Marburg Rechtswissenschaften. Er belegte aber auch Vorlesungen der
Nationalökonomie, Philosophie und Literatur.
Mayer stammte zwar
aus einer jüdischen Familie, trat aber 1899 zu der evangelischen
Religionsgemeinschaft über und heiratete 1905 Elisabeth Aull, die
Tochter eines Mainzer Kaufmanns. Aus dieser Ehe gingen zwei Söhne
hervor, der am 15.10.1905 geborene (Dr.) Hans Mayer, der später
Präsident der Hessischen Brandversicherungskammer in Darmstadt wurde
und der am 23.7.1908 geborene (Dr.) Clemens Mayer, der als Gynäkologe
in Bonn arbeitete.
Die erste juristische Staatsprüfung legte
Mayer 1894 mit "Gut" ab, die zweite juristische Staatsprüfung 1898
ebenfalls mit "Gut". Bereits 1896 hatte er mit einer Arbeit über
Staatsgewalt und Gesetzgebung in Elsaß-Lothringen an der Universität
Marburg zum Doktor der Rechte promoviert.
Im Jahr 1904 wurde er
in Mainz zum Staatsanwalt, 1912 zum Amtsgerichtsrat und 1920 zum
Landgerichtsrat ernannt. Zum Oberlandesgerichtsrat am OLG Darmstadt
wurde Mayer 1925 ernannt.
Während des Ersten Weltkrieges war er
vorübergehend mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines zum Heeresdienst
einberufenen Staatsanwalts in Mainz beauftragt.
Die
Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1933 hatte für Mayer
unmittelbare Folgen: "Der Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht
in Darmstadt Dr. Ernst Mayer ist durch Urkunde des Herrn
Reichsstatthalters in Hessen mit Wirkung vom 1. Oktober 1933 auf sein
Nachsuchen unter Anerkennung seiner dem Staate geleisteten langjährigen
treuen Dienste und des im nationalen Interesse bekundeten Opfersinns
mit dem gesetzlichen Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt worden." So
liest sich die Mitteilung im Hessischen Regierungsblatt vom 11.7.1933
über das Ausscheiden Mayers aus dem Justizdienst.
Der
zuständige Staatssekretär Jung hatte am 6.6.1933 an eine Reihe höherer,
mittlerer und unterer Justizbeamter, die wenige Jahre vor ihrer
Pensionierung standen, die Aufforderung gerichtet, freiwillig ihre
vorzeitige Versetzung in den endgültigen Ruhestand zu beantragen.
Hiermit sollte für die "geistig revolutionäre Kraft der neuen
nationalen Bewegung" auch im Justizdienst Platz geschaffen werden.
Seit
seinem Ausscheiden aus dem Justizdienst bis Frühjahr 1943 konnte Mayer
relativ unbehelligt - trotz der seit 1933 angelaufenen antisemitische
Hetze und Verfolgung - in Darmstadt leben. Doch am 17. März 1943 wurde
er auf Betreiben des Gestapo-Kriminalsekretärs Georg Dengler sowie des
Leiters der Gestapo Darmstadt Robert Mohr festgenommen und nach Aufnahme im
Landgerichtsgefängnis Rundeturmstraße in das Arbeits- und
Erziehungslager Frankfurt-Hedderheim verschleppt.
Die beiden Gestapo-Beamten Dengler und Mohr standen in den 1950er und 1960er Jahren vor Gericht und wurden verurteilt.
Im
Gedenken an Mayer wurde am 15.3.2010 vor seiner letzten frei gewählte
Wohnadresse in der Jahnstraße 130 ein Stolperstein verlegt.
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