DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Rehbock, Ernst Heinrich Friedrich (28.4.1901 Darmstadt - 7.1.1971 Darmstadt) wurde in der Entnazifizierungskartei als lediger Schriftleiter geführt, der am 1. Mai 1937 der NSDAP beigetreten sei und zur Ortsgruppe Gutenberg gehört habe. Von 1934 bis 1935 sei auch Mitglied der NSDAP-Schlägerbande SA gewesen.

Dokumente im Staatsarchiv Darmstadt geben allerdings an, dass er 1933 der SA beigetreten war, 1936 ausgetreten und dem Reservesturm beigetreten, der allerdings auch ein Teil der SA war.

Die Adressbücher der Stadt Darmstadt von 1935 bis 1937 führten ihn als Schriftleiter und Geschäftsführer der Reichsmusikkammer Hessen-Nassau, wohnend in der Stiftsstraße 17. Dort wohnte auch sein Vater Friedrich Rehbock, der Lehrer an der Akademie für Tonkunst in Darmstadt war.

Im Stadtlexikon wird berichtet, dass er "vor und während des Zweiten Weltkriegs Musikveranstaltungen in Berlin" organisiert habe. Ab 1953 habe er im Büro des damaligen Bürgermeisters und Kulturdezernenten Ernst Schroeder, (auch er ab 1937 NSDAP-Mitglied) gearbeitet und war mit Veranstaltungen der Kammerkonzerte beauftragt.

Weiter heiß es dort:

"Seit 1953 war er Schriftführer des Komitees Darmstädter Gespräch sowie Geschäftsführer und Organisator der Darmstädter Gespräche. 1958 gründete er im Auftrag des Magistrats die Jugendkonzertreihe. Seit 1962 betreute er als geschäftsführender Vorsitzender den Instrumentalverein Darmstadt 1883. Rehbock war bekannt als lebende Anekdotensammlung, die Stadtgeschichte seit der Jahrhundertwende mit Witz als Mittel der Kritik rekapitulierend."

Im Meldezettel von 1951 gab er als früheren Beruf Journalist an, als jetzigen Beruf Intendant. Von Geburt an bis 1939 habe er in Darmstadt gewohnt, danach bis 1941 in Frankfurt/Main, von 1941 bis 1946 in Berlin und von 1946 bis 1951 in Heiligenstadt (Thüringen). In Darmstadt wohnte er in der Bismarckstraße 11.

Im Entnazifizierungsverfahren wurde er als Mitläufer eingestuft und zu einer Sühneleistung von 150 Reichsmark verurteilt.


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