DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"
Schneider, Wilhelm (1888 Heppenheim - 1946 zum Tode verurteilt durch den Strang) wurde im März 1933 durch Gauleiter Sprenger zum Leiter des Geheimen Staatspolizeiamts ernannt. Schneider hatte schon vorher dem Landeskriminalamt Darmstadt angehört.

Nach Arenz-Morch war Schneider, ehemaliges Mitglied der Staatspartei erst 1933 zur NSDAP übergewechselt.

Im Juli schied Schneider wieder aus diesem Amt aus und wurde von Werner Best zum damaligen Preußischen Geheimen Staatspolizeiamt nach Berlin berufen. Er wurde dann Grenzinspekteur West in Koblenz. Somit unterstand ihm die gesamte Grenzpolizei im Westen Deutschlands.

1942 wurde er nach Straßburg versetzt, wo er eine Dienstelle des Reichssicherheitshauptamtes leitete.

Nach Zwischenstation in Molsheim im Elsass wurde er wieder nach Straßburg versetzt, wo er als Oberregierungsrat Vertreter des Befehlshabers war.

Nach der Räumung Straßburgs - im November 1944 wurde Straßburg von Einheiten der US-Armee und einer französischen Truppe befreit - wurde er im Winter 1944/1945 auf Veranlassung des Reichssicherheitshauptamtes in den Ruhestand versetzt.

Im Sommer 1946 wurde er durch ein britisches Militärgericht in Wuppertal wegen Erschießung englischer Fallschirmjäger im Herbst 1944 in den Vogesen zum Tode durch den Strang verurteilt.

In den Darmstädter Adressbüchern von 1934 und 1935 wurde er als Regierungsrat in der Sandstraße 14 geführt.

In den Aufzeichnungen von Krim. Ob.-Ass. Handschuch vom Mai 1947 wurde er als Oberregierungsrat und SS-Obersturmbannführer bezeichnet.


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