Beyer trat 1933 der NSDAP bei, war stellvertretender Ortgruppenorganisationsleiter und Mitglied in der NS-Volkswohlfahrt, im Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund (NSRB), im Reichskolonialbund (RKB), im Reichsluftschutzbund (RLB) und im Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA).
Die Spruchkammer Darmstadt ordnete ihn am 9. April 1948 als Mitläufer ein.
Nach Angabe im Meldeblatt von 1947 war er vom 1. September 1939 bis 15. Mai 1945 in Naumburg an der Saale wohnhaft. Ab dem 15. Mai 1945 bis 8. Februar 1947 befand er sich in verschiedenen Internierungslagern, so in Helfta bei Eisleben, in Naumburg, Ziegenhain, Darmstadt und Ludwigsburg. Als früheren Beruf gab er Oberlandesgerichtsrat, als jetzigen Beruf Angestellter an. Ab 9. Februar 1947 sei er wohnhaft in Darmstadt, Rheinstraße 102. Dies war die Anschrift des Internierungslagers in Darmstadt.
Im Adressbuch der Stadt Darmstadt von 1949 hieß es zu ihm: "Beyer, Gerh., Dr., Syndikus, Damaschkeplatz 1"
In der Entnazifizierungskartei heißt es zu seiner NS-Vita: "1933 stellv. Ortsgr. Amtsltr., FM-SS" (Anmerkung der Verfasser: FM-SS steht für eine Fördermitgliedschaft der SS)
Nach seiner Entlassung aus dem Internierungslager betreute er im Auftrag der Evangelischen Kirche in Darmstadt bis Juni 1948 die Insassen dieses Internierungslagers. Seit Juli 1948 war er beim Landesverband Hessen-Darmstadt der Inneren Mission tätig.
Nach mehreren anderen Quellen erhielt er wieder das Amts eines Oberlandesgerichtsrat in Frankfurt am Main. Diese Internetquellen werden bestätigt durch die Angabe im "Handbuch der Justiz 1954", das ihn auf Seite 73 als "Dr. Beyer, Oberlandesgerichtsrat" führte.
In der Veröffentlichung von Falk (2017) heißt es zu Beyer: "Dennoch dürfte Beyer kein Richter gewesen sein, der sich nach 1945 durch eine kritische Abgrenzung zur Justiz im NS-Staat auszeichnete".
Auf seinen Antrag hin wurde er zum 31. März 1966 in den Ruhestand verabschiedet.