DFG-VK Darmstadt "Von Adelung bis Zwangsarbeit - Stichworte zu Militär und Nationalsozialismus in Darmstadt"

Artikel
Darmstädter Echo vom 17.11.1954 [17]

Artikel
Darmstädter Echo vom 2.8.1956 [17]

Imgart, Dagmar geb. Atterling (8.6.1896 Ramsberg (Schweden) - 30.8.1980 Seeheim-Jugenheim) war eine Gestapo-Agentin.

Sie war seit 1922 mit dem Studienrat Otto Imgart, einem späteren SS-Unterscharführer und KZ-Wärter, der am 25. April 1945 starb, verheiratet. Über dessen Mitgliedschaft bei der Greifswalder Verbindung "Wingolf" entstanden Verbindungen von Dagmar Imgart zu deren Mitgliedern, vor allem zu Theologen.

Als das Wingolf-Archiv in den 1930er Jahren nach Gießen verlegt wurde, zogen auch Imgarts nach Gießen.

Dagmar Imgart, die vom Nationalsozialismus begeistert war, arbeitete ab 1941 für die Gestapo.

In deren Auftrag arbeitete sie in Berlin und in Darmstadt und wurde Mitglied der ökumenischen Una-Sancta-Bewegung. Diesen Kreis spionierte sie gezielt aus und lieferte somit einige Mitglieder dieser Gemeinschaft der Gestapo aus. Zu ihnen gehörte der evangelische Theologe Ernst Christoph Steiner (1885-1942), der im Gestapo-Gefängnis in Darmstadt inhaftiert und am 16. März 1942 nach Verhören und Folter ermordet wurde.

Weitere von Imgart "gelieferte" Opfer waren Heinrich und Elisabeth Will, Alfred Kaufmann, Max Josef Metzger.

Sie hatte sich 1946 vor der Spruchkammer in Gießen zu verantworten, wurde zu zehn Jahren Arbeitslager verurteilt und zunächst in Darmstadt inhaftiert.

In einem weiteren Verfahren wurde sie zunächst von einem Schwurgericht in Limburg 1951 freigesprochen. Dieses Urteil wurde 1953 vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Schwurgericht des Landgerichts Kassel verwiesen.

Nach Angabe des Meldeblattes von 1951 saß Imgart vom November 1946 bis Oktober/November 1950 im Interniertenlager Darmstadt ein und war vom 15. November 1950 bis 1. November 1951 im Gerichtsgefängnis in Limburg in Untersuchungshaft inhaftiert. Danach wohnte sie zunächst in Darmstadt, Dieburgerstraße 199, einem größeren Anwesen, in dem auch ehemalige NSDAP-Mitglieder wohnten.

Das Kasseler Gericht verurteilte sie 1954 zu einem Jahr und drei Monate Gefängnis wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung.

Eine erneute Revision wurde vom Bundesgerichtshof am 28. Juni 1956 verworfen.

Im Februar 1957 trat Dagmar Imgart ihre Freiheitsstrafe im Frauengefängnis Frankfurt-Preungesheim an und wurde bereits am 14. Juni 1957 zur Bewährung entlassen.


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